Berichterstattung über das Bundesverwaltungsgericht: Standesvertretungen rufen Presserat an

Wegen des Verdachts des fortgesetzten Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse durch Beiträge in der Tageszeitung „Kurier“ haben die Standesvertretungen der Verwaltungsrichter eine Beschwerde beim Österreichischen Presserat eingereicht.

Anlass für diese Beschwerde sind vor allem Beiträge, die in diesem Medium über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Landespiste des Flughafens Wien erschienen sind. Hier wurde den entscheidenden Richtern unterstellt,  als „ Umwelt-Hardliner“ oder als „Agrar-Lobbyist“ „Privatpolitik“ gemacht zu haben, ihre Entscheidung wurde dadurch in die Nähe eines Amtsmissbrauchs gerückt.

Aus Sicht der Standesvertretungen ist es keinesfalls hinzunehmen, wenn Verwaltungsgerichte als Garanten des Rechtsschutzes durch Berichte pauschal verunglimpft werden  und die Richterinnen und Richter in unsachlicher Weise auf Grund von Gerüchten, Spekulationen und schlampig recherchierten, haltlosen „Fakten“ bloßgestellt und vorverurteilt werden.

Nicht zuletzt die gegen die entscheidenden Richter eingebrachte anonyme strafgerichtliche Anzeige zeigt, welche Folgen eine derart unsachliche Berichterstattung  nach sich ziehen kann. Diese Vorgänge sind in der österreichischen Justizgeschichte einzigartig. Die ehemalige Präsidentin des Obersten  Gerichtshofes, Irgmard Griss, fürchtet dadurch gravierende Folgen für das gesamte Rechtssystem,  indem ein Klima des Rechtfertigungsdrucks geschaffen wird. . Und: „Wenn tatsachlich Anklage gegen die Richter erhoben wird, müsste man am Staat Österreich verzweifeln. Das wären Zustände wie in Russland oder der Türkei.“ (Zeitschrift „News“, Ausgabe vom 3.4.2017)

Siehe auch:

Gerichtspräsident nimmt zum Flughafenurteil Stellung

 

Angriff auf den Rechtsstaat – die Politik schweigt

Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ?

Persönliche Diffamierungen – die neue Richterschelte?

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