EU-Justizbarometer (2): Daten der österreichischen Verwaltungsgerichte weiter unvollständig

Bereits im letzten Jahr war festzustellen, dass im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten der neuen Verwaltungsgerichte gar nicht oder nur unvollständig enthalten waren.

Daran hat sich offenkundig nicht viel geändert:

So konnte Österreich für das Jahr 2014 die Zahl der neuen Zivil-, Handels-, Verwaltungs-und sonstigen Verfahren nicht ausweisen (Schaubild 2), sondern nur für die Jahre 2010 bis 2013, was mit der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 zusammenhängen dürfte. Darauf weist auch der Umstand hin, dass die Anzahl  der anhängigen  verwaltungsrechtlichen Verfahren (erste  Instanz/je 100 Einwohner) für Österreich nicht ausgewiesen ist (Schaubild 12).

Ebenfalls für Österreich nicht ausgewiesen wurde die „Abschlussquote in Verwaltungsverfahren“ (Schaubild 9), welche die Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte widerspiegelt (eine Abschlussquote unter 100% zeigt Überlastung an).

Wie weit bei anderen Erhebungen wie etwa die „Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten“,  oder den „ Beziehungen  zwischen  den  Gerichten  und  den  Medien“ oder den „Modalitäten  bei  der  Online- Veröffentlichung  von  Urteilen“ auch die Verwaltungsgerichte berücksichtigt wurden, lässt der Bericht nicht erkennen.

Für die EU-Kommission ist ein  genauerer  Blick  auf  die Funktionsweise  der  Gerichte  besonders bei  der Anwendung  von  EU-Recht von Bedeutung, da in diesen Fällen die nationalen Gerichte als Gerichte der Union fungieren. Der Anteil von Verfahren, auf entweder zum Teil oder bereits überwiegend auf Grundlage unionsrechtlicher Bestimmungen geführt werden, ist bei Verwaltungsgerichte erfahrungsgemäß deutlich höher als bei den Zivil- und Strafgerichten, weil es sich dabei um Massenverfahren wie z.B. Aufenthalts, Asyl-, Fremden-, Mindestsicherungs-, oder Umsatzsteuerverfahren etc. handelt.

Hier geht zum Justizbarometer in deutscher Sprache…

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