Bereits im letzten Jahr war festzustellen, dass im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten der neuen Verwaltungsgerichte gar nicht oder nur unvollständig enthalten waren.
Daran hat sich offenkundig nicht viel geändert:
So konnte Österreich für das Jahr 2014 die Zahl der neuen Zivil-, Handels-, Verwaltungs-und sonstigen Verfahren nicht ausweisen (Schaubild 2), sondern nur für die Jahre 2010 bis 2013, was mit der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 zusammenhängen dürfte. Darauf weist auch der Umstand hin, dass die Anzahl der anhängigen verwaltungsrechtlichen Verfahren (erste Instanz/je 100 Einwohner) für Österreich nicht ausgewiesen ist (Schaubild 12).
Ebenfalls für Österreich nicht ausgewiesen wurde die „Abschlussquote in Verwaltungsverfahren“ (Schaubild 9), welche die Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte widerspiegelt (eine Abschlussquote unter 100% zeigt Überlastung an).
Wie weit bei anderen Erhebungen wie etwa die „Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten“, oder den „ Beziehungen zwischen den Gerichten und den Medien“ oder den „Modalitäten bei der Online- Veröffentlichung von Urteilen“ auch die Verwaltungsgerichte berücksichtigt wurden, lässt der Bericht nicht erkennen.
Für die EU-Kommission ist ein genauerer Blick auf die Funktionsweise der Gerichte besonders bei der Anwendung von EU-Recht von Bedeutung, da in diesen Fällen die nationalen Gerichte als Gerichte der Union fungieren. Der Anteil von Verfahren, auf entweder zum Teil oder bereits überwiegend auf Grundlage unionsrechtlicher Bestimmungen geführt werden, ist bei Verwaltungsgerichte erfahrungsgemäß deutlich höher als bei den Zivil- und Strafgerichten, weil es sich dabei um Massenverfahren wie z.B. Aufenthalts, Asyl-, Fremden-, Mindestsicherungs-, oder Umsatzsteuerverfahren etc. handelt.