Führerschein­ent­zug als „versteckte Nebenstrafe“

Foto: KURIER/Gerhard Deutsch

Justiz: Fahrverbot nach Urteil auch bei kleinen Delikten führt zu Jobverlust.

Ricardo Peyerl (Kurier) 

Der Bewährungshilfe-Verein Neustart schlägt Alarm: Regelmäßig wird Klienten nach Verurteilungen, die in gar keinem Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges oder mit Alkoholkonsum stehen, der Führerschein entzogen.

Eine bedingte Strafe wegen Nötigung, Körperverletzung oder räuberischen Diebstahls reicht schon, um Verkehrsunzuverlässigkeit anzunehmen. Wobei die Behörde die gesundheitliche Eignung des Verurteilten gar nicht prüft, sondern den Führerschein automatisch für mehrere Monate entzieht. Die Folge dieser „versteckten Nebenstrafe“, wie sie Winfried Ender von Neustart Vorarlberg nennt, ist häufig der Jobverlust und damit erst recht das Abrutschen.

Verwaltungsgerichtshof

Jenseits der  aus dem Führerscheingesetz abgeleiteten Praxis des Entzugs der Fahrerlaubnis nach Strafurteilen nimmt es der Verwaltungsgerichtshof sehr genau, wenn es um den Nachweis der Verkehrsunzuverlässigkeit geht. Die BH Liezen, Steiermark, entzog einer an Demenz erkrankten Dame auf Lebenszeit den Führerschein. Eine Amtsärztin hatte attestiert, dass nicht mehr mit einer Besserung des Krankheitsbildes, sondern nur noch mit Verschlechterung zu rechnen sei.

Für den Gerichtshof war das keine ausreichende Begründung, er hob den Bescheid auf. Es müsse belegt werden, welche konkreten Leistungsdefizite bei der Frau vorliegen und ob diese auf das Fahrverhalten von Einfluss sein könnten.  Außerdem fordert das Höchstgericht von der Behörde, in Abständen zu überprüfen, ob die gesundheitliche Neigung wiedererlangt worden ist.

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