Im Staatsbürgerschaftsrecht wird eine Änderung der Behördenzuständigkeit erwogen. Im Asylverfahren sind weitere verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen geplant (z.B. Verkürzung der Beschwerdefristen, Ausschluss der außerordentlichen Revision). Zudem sollen neue Verwaltungsstraftatbestände für illegale Wiedereinreise oder missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften geschaffen werden.
Neugestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts
- Überdenken der Behördenzuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
- Anpassung der Voraussetzungen (z.B. Deutschkenntnisse, Durchrechnungszeitraum Selbsterhaltungsfähigkeit) und Aufenthaltsdauer für den Erwerb (10/20/30 Jahre)
- Bei besonderer Integrationsleistung beziehungsweise außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik Österreich bleiben die derzeitigen Regelungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft bestehen
- Verpflichtender Kurs für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Neugestaltung des feierlichen Rahmens für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Asylverfahren