Neben verfahrensrechtlichen Änderungen sind auch weitreichende Reformen der Gewerbeordnung, des UVP-Verfahrens und des Vergaberechts geplant. Bereits im April 2014 sind drei neue EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten, welche eine umfassende Reformierung des nationalen Vergaberechts notwendig machen. In Österreich wurden diese Richtlinien bis dato nicht umgesetzt, sodass ein tägliches Zwangsgeld von fast 138.000 Euro droht.
Dem Regierungsprogramm ist nicht zu entnehmen, inwieweit auf die notwendige Umsetzung der Richtlinien Bedacht genommen wurde.
Auch im Umweltrecht ist Österreich säumig: Die Änderungs-Richtlinie der EU vom 16.4.2014 (2014/52/EU) schafft im UVP-Verfahren neue Prüfbereiche wie Flächenverbrauch, Klimawandel und Ktastrophenrisiken, sie normiert eine Koordinierung bzw. gemeinsame Abwicklung von UVP und anderen Umweltprüfungen und die leicht zugängliche, elektronische Bereitstellung der Unterlagen für die Öffentlichkeit. Ziel der Richtlinie ist die Beschleunigung von Umweltverfahren. Diese Richtlinie wäre von Österreich bis 16.5.2017 umzusetzen gewesen. In der Regierungserklärung findet sich dazu kein Bezug.
Neukodifikation der Gewerbeordnung
Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017 um fünf weitere Jahre verlängert hat. 

Verhältnis und Konkurrenz von Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und Verwaltungsstrafrecht
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der „starre Gang“ der sogenannten „Fixed-Gear“-Fahrräder, auch „Fixie“-Räder genannt, keine Bremsvorrichtung im Sinne der Fahrradverordnung darstellt. Das Rad ist besonders bei Zustellern und Fahrradboten beliebt.