Im Staatsbürgerschaftsrecht wird eine Änderung der Behördenzuständigkeit erwogen. Im Asylverfahren sind weitere verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen geplant (z.B. Verkürzung der Beschwerdefristen, Ausschluss der außerordentlichen Revision). Zudem sollen neue Verwaltungsstraftatbestände für illegale Wiedereinreise oder missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften geschaffen werden.
Neugestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts
- Überdenken der Behördenzuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
- Anpassung der Voraussetzungen (z.B. Deutschkenntnisse, Durchrechnungszeitraum Selbsterhaltungsfähigkeit) und Aufenthaltsdauer für den Erwerb (10/20/30 Jahre)
- Bei besonderer Integrationsleistung beziehungsweise außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik Österreich bleiben die derzeitigen Regelungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft bestehen
- Verpflichtender Kurs für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Neugestaltung des feierlichen Rahmens für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Asylverfahren
Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017 um fünf weitere Jahre verlängert hat. 

Verhältnis und Konkurrenz von Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und Verwaltungsstrafrecht