Richter warnen vor Verfassungskrise in Ungarn

Internationale Juristendelegation sieht Machtkonzentration, Kanzlerin Bierlein glaubt nicht an Erfolg von EU-Verfahren.

Die Mission stand unter keinem guten Stern: „Eine Delegation, bezahlt von Soros, kommt und mischt sich in ungarische Angelegenheiten ein“, schrieben ungarische Medien, als sich Vertreter der internationalen Richtervereinigung Ende April auf „Fact Finding Mission“ machten.

Gerhard Reissner, früherer Präsident der Organisation mit Mitgliedern aus 90 Ländern weltweit, präsentierte am Montag beim Vortrag „Europa und der Rechtsstaat“ im Justizpalast die Ergebnisse. Halb im Scherz schickte er dabei voraus: „Wir haben mit Soros nichts zu tun.“

Wovor hat Ungarns Premier Viktor Orbán Angst, dass er seinen Erzfeind George Soros (US-Milliardär und Philantrop ungarischer Herkunft) ins Spiel bringt, um die Aufklärer schon im Vorfeld zu diskreditieren? Eine Frage, die Reissner und zwei seiner Kollegen bei ihrer Mission in Budapest begleitete. Einige Richter und Justizvertreter, die ihnen Auskunft gaben, ließen im Nachhinein ihre Namen aus dem Bericht streichen – offenbar aus Angst vor Repressalien. Der Bericht zeige jedenfalls eine Machtkonzentration auf, die den Rechtsstaat zunehmend aushöhlt, warnt Reissner. Er sieht Ungarn nahe an der Verfassungskrise.

VfGH/Judikatur: Bundesverwaltungsgericht kann für Disziplinarverfahren anderer Gerichte zuständig gemacht werden

Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (G 29/2018 vom 14. Juni 2018).

Das BVwG machte geltend, zuständig für dieses Disziplinarverfahren könne gem. Art. 135 Abs. l 4. Satz B-V nur ein aus der Mitte der Vollversammlung des VGW gebildeter Ausschuss oder Senat sein, nicht aber ein nach der Geschäftsverteilung des BVwG eingerichteter Senat. Darüber hinaus zweifelt das Gericht an der Verfassungskonformität der Regelung, mit der das BVwG mit der Behandlung eines Strafantrages der Disziplinaranwältin des Landes Wien betraut wurde. Dabei würde es sich um eine verfassungsrechtlich unzulässige Übertragung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit in einer hoheitlichen Angelegenheit an ein Verwaltungsgericht handeln.

VfGH prüft auf Grundlage eines einheitlichen Richterbildes

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UVP-Verfahren: Land Wien verleiht Standortanwalt mehr Kompetenzen

Wiener Standortanwalt Alexander Biach

Mit der im November 2018 vom Nationalrat beschlossenen UVP-Novelle wurde „zur Wahrung öffentlicher Interessen“ das Institut eines „Standortanwalts“ vorgesehen. Zusätzlich zum Umweltanwalt.

Das Land Wien hat nun als erstes Bundesland mit Erlass dem Wiener Standortanwalt mehr Kompetenzen verliehen, als bundesgesetzlich verankert sind. Er soll künftig auch Infrastruktur-Vorhaben oder Stadterweiterungen betreuen.  Projekte privater Bauwerber (für die keine UVP nötig ist) sollen nicht in dessen Aufgabenbereich fallen.

Als Beispiele für Einsatzfelder wurden etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Straßenbauprojekte, Flächenwidmungen oder städtische Großbauvorhaben genannt. So wird unter anderem auch die geplante Eventhalle in den Fokus des Standortanwalts rücken, wie es hieß. Er soll dabei die volkswirtschaftlichen Effekte des in St. Marx entstehenden Bauwerks berechnen und in die Diskussion einbringen.

WWF sieht „Angriff auf Umweltschutz“

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Justizminister Jabloner schlägt Alarm: „Justiz stirbt einen stillen Tod“

Die Gerichte arbeiten im europäischen Vergleich gut und schnell, sagt Justizminister Jabloner. Damit das so bleibt, braucht er mehr Budget. Einer künftigen Regierung empfiehlt er den Blick aufs Wesentliche.

Mit plakativen Warnungen wie dem Ende der Katastrophenhilfe kann Justizminister Clemens Jabloner nicht aufwarten. Sein Befund ist aber klar: „Die Justiz stirbt einen stillen Tod“, sagt er im Interview mit der TT. Vor allem der Fachdienst an den Gerichten drohe zusammenzubrechen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, brauche er 70 Millionen Euro zusätzlich. Sonst drohen etwa längere Wartezeiten auf die Ausfertigung von Urteilen.

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Italien: Innenminister sieht Richter politisch beeinflusst

Für Italiens Innenminister Salvini ist die Freilassung der Sea-Watch-Kapitänin eine Schande. Daher will er nun die Justiz reformieren.

Verärgert und überrascht regierte der italienische Innenminister auf die Freilassung von Carola Rackete, der Kapitänin der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters in Agrigent, den Hausarrest für die 31-jährige Deutsche aufzuheben, sei kein Urteil, das für Italien spreche.

„Ich schäme mich für diese Richter“, sagte Italiens Innenminister Matteo Salvini in einem Live-Video auf seiner Facebook-Seite. „Wer Politik machen will, soll bei den Wahlen kandidieren“, so Salvini wütend und kündigte an: „Wir werdend diese Justiz verändern.“ Zu viele Richter seine politisch beeinflusst. Es müsse zu neuen Regeln in Sachen Anstellung, Ausbildung und Förderung der Richter kommen.

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UN-Bericht: „Klima-Apartheid“ bedroht Menschenrechte

Die Folgen der Erderwärmung bedrohten die Menschenrechte – die Rechte auf Leben, Wasser, Ernährung und Unterkunft seien betroffen. Zu diesem Schluss gelangt Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, in einem neuen Bericht, der dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt wurde.

„Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie viele bürgerliche und politische Rechte sind in Gefahr“, heißt es in dem Bericht von Alston. „Es bestehe das Risiko einer allgemeinen Unzufriedenheit, einer wachsenden Ungleichheit und der noch stärkeren Benachteiligung einiger Gruppen“. Diese Entwicklung könne nationalistische, fremdenfeindliche, rassistische und andere Reaktionen hervorrufen. „Die Wahrung eines ausgewogenen Ansatzes zur Durchsetzung bürgerlicher und politischer Rechte wird äußerst komplex sein.“

„Klima-Apartheid“ teilt Bevölkerung

Die Auswirkung der Klimakrise könne zu einer Teilung der Bevölkerung führen. „Wir riskieren ein Szenario der ‚Klima-Apartheid‘, in dem die Wohlhabenden dafür bezahlen, Überhitzung, Hunger und Konflikten zu entkommen und der Rest der Welt leidend zurückbleibt“, so Alston in einem Interview im englischen „Guardian“.

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Grundlagen des EU-Wettbewerbsrechts: Seminar für österreichische Richter

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltet in der Zeit von 29. Oktober bis 30. Oktober 2019 ein Seminar zu den Themen Wettbewerbsrechts, Vergaberecht und Staatshilfe.

Das Seminar soll nationalen Richtern einen Überblick über die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und die einschlägigen abgeleiteten Rechtsvorschriften geben. Es werden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in das österreichische Recht und die erforderlichen Instrumente für den Umgang mit Fällen Staatlicher Beihilfe erläutert.

Das Seminar ist Teil eines groß angelegten Projekts zur Schulung nationaler Richter im EU-Wettbewerbsrecht, das im Auftrag der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Das Seminar findet in Wien statt, die Konferenzsprache ist Deutsch. Die Teilnahme ist für Verwaltungsrichter kostenlos, Reisekosten und Nächtigung werden vom Projekt bezahlt.

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EuGH: Bereits einzelne Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen verstoßen gegen EU-Recht

Behörden und Gerichte müssen für eine strikte Auslegung des EU-Rechts sorgen. Dieselfahrer dürften das Nachsehen haben.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-723/17 die Rechte der Bürger gestärkt, die unter zu hoher Schadstoffbelastung leiden. Anwohner von viel befahrenen Straßen können nun leichter dagegen klagen, wenn Messwerte an einzelnen Punkten zu hoch ausfallen. Bürger können zudem gerichtlich überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind.

Für die Feststellung, „dass ein Grenzwert im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs überschritten wurde“, genüge es, wenn „an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird“, entschieden die Luxemburger Richter. Es gelten also strenge Vorgaben bei der Messung von Luftschadstoffen.

Auslegung der EU-Richtlinie 2008/50 über Luftqualität

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Einsparungen: „Justiz am Rand des Zusammenbruchs“

Richter des Wiener Straflandesgerichts schlagen wegen Personalmangels Alarm

Richter und Staatsanwälte, Verteidiger und ihre Mandanten: Sie stehen bei Gerichtsprozessen im medialen Fokus. Im Hintergrund wird der Justizapparat jedoch vor allem von den Kanzleikräften am Brummen gehalten. Dass dieser Motor wegen Personalmangels nun ins Stocken gerät, befürchten Rechtsanwälte und die Richterschaft des Wiener Straflandesgerichts. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Justizminister Clemens Jabloner und die im Parlament vertretenen Parteien schlagen sie Alarm.

Mit den vorhandenen Ressourcen könne „die gesetzlich normierte Verantwortung zur zügigen und reibungslosen Durchführung von Strafverfahren nicht mehr getragen werden“, heißt es in dem Brief des Betriebs- und Dienststellenausschusses, den zahlreiche Richter und Rechtsanwälte unterschrieben haben. Es sei ersichtlich, „dass ausreichende Personalressourcen für die unabhängige Rechtsprechung (…) nicht mehr zur Verfügung stehen“. Sie sprechen sich gegen Kürzungen aus und fordern, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit genügend Personal ausgestattet werden.

Sparkurs und Notmaßnahmen

 

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EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter erfolgte unrechtmäßig

Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.

In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof. Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.

In der Rechtssache C-619/18 ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der Regierungspartei ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Die alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.

EuGH ist Hüter der Rechtsstaatlichkeit

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