Öffentliche Wasserversorger können sich genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde auf die EU-Nitratrichtlinie berufen, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen betroffen sind.
Solange der Nitratgehalt den Wert 50 mlg/l überschreitet, kann jeder von den zuständigen nationalen Behörden Änderungen bei Nitrat-Aktionsprogrammen sowie zusätzliche Maßnahmen verlangen.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 03.10.2019, Rechtssache C‑197/18, entschieden.
Vorabanfrage durch das Verwaltungsgericht Wien zur Auslegung der Nitratrichtlinie
Am 3.10.2019 empfing Finanzminister, Dipl.-Kfm. Eduard Müller, Vertreter des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zu einem Informations- und Gedankenaustausch, welcher in einer sehr konstruktiven Gesprächsatmosphäre stattfand.
Breiten Raum nahm die Personalsituation an den Bundesverwaltungsgerichten ein. Gabriele Krafft verwies als Vertreterin der Finanzrichtervereinigung auf den Umstand, dass innerhalb der nächsten 8 Jahre rund 80% der derzeitigen Richterinnen und Richter am Bundesfinanzgerichte in Pension gehen werden. Es müssten daher dringend Maßnahmen ergriffen werden, um einen „Know-how“ – Transfer und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Es wurde ein Bündel an Maßnahmen diskutiert und zeigt sich der Herr Finanzminister bereit, diese näher zu prüfen.
Auf gerichtliche Anordnung muss Facebook „Hasspostings“ nicht nur für Nutzer in der EU unzugänglich machen oder löschen, sondern weltweit.
So der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer aktuellen Entscheidung (C-18/18).
Auch wortgleiche Äußerungen betroffen
Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Unter Umständen gilt dies sogar für Informationen sinngleichen Inhalts. Nach Auffassung des Gerichtshofs steht das EU-Recht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung der Beiträge veranlasst werden.
Damit geht der EuGH über die Position des Generalanwalts hinaus, der sich ursprünglich dagegen ausgesprochen hatte, Facebook eine Pflicht aufzuerlegen, auch sinngleiche Kommentare dritter Nutzer zu löschen, hieß es in seinem Schlussplädoyer. Dies könne schon wegen der Kosten von Facebook nicht verlangt werden. Außerdem sei die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr, wenn Facebook zur Löschung solcher Drittkommentare verpflichtet würde.
Kein Verstoß gegen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
32 Personen wurden in den letzten Wochen aus Gefängnissen in Dänemark entlassen. Die Verurteilungen basierten auf falschen Standortinformationen. Unschuldige wurden zu Unrecht verurteilt und Schuldige konnten dadurch vielleicht einer Strafe entkommen.
Dänemark hat 32 Gefängnisinsassen freigelassen. Grund dafür sind laufende Untersuchungen von mehr als 10.700 Inhaftierungen. Die in den Fällen verwendete Software zur Ermittlung von Standortinformationen der Mobilfunkanbieter sollen fehlerhaft gewesen sein. Und so zur Verurteilung von Tausenden Unschuldigen geführt haben – und umgekehrt. Sieben Jahre lang wurde das IT-System verwendet.
Bei all den Fällen handelt es sich um Verfahren, bei denen ein Strafmaß von mehr als sechs Jahren erwartet wurde. Andernfalls hätten die Provider die Daten nicht herausgeben müssen.
Der Nationalrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen in einem Entschließungsantrag dazu bekannt, in Österreich einen „Climate Emergency“, also Klimanotstand, zu erklären und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen.
Österreich ist nach Großbritannien, Irland und Frankreich nun der vierte Staat Europas, der Klima- und Umweltschutz zur Aufgabe höchster politischer Priorität macht.
Bekenntnis zum Klimanotstand
Abgelehnt wurde der Entschließungsantrag nur von der FPÖ. Deren Abgeordneter Walter Rauch sprach von einem Versuch „Klimahysterie abseits von jeglichen Realitäten“ zu erzeugen. Weltuntergangsszenarien würden niemandem weiterhelfen, ergänzte der Abgeordnete Harald Stefan.
Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch eine Reihe von Entscheidungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, arbeitet das zweite Gericht im Europäischen Gerichtssystem, das Gericht der Europäischen Union (EuG), von außen weitgehend unbeachtet. Zu Unrecht, wie wir uns im Rahmen unserer Studienreise nach Luxemburg überzeugen konnten.
EuG als erstinstanzliches Verwaltungsgericht
Während der EuGH als oberstes Rechtsprechungsorgan der EU im Wesentlichen zur Entscheidung in Vorabentscheidungsverfahren und Vertragsverletzungsverfahren zuständig ist, hat das EuG (Englisch: „General Court“) die Funktion eines erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts, welches zur Kontrolle der Entscheidungen von EU-Organen (hauptsächlich der EU-Kommission) berufen ist.
Der schmucklose 70er Jahre-Bau, in dem die beiden Verwaltungsgerichte des Großherzogtums untergebracht sind, war damals eines der ersten Gebäude auf dem Kirchberg. Heute ist es neben den drei neuen Türmen des EuGH und den anderen Gebäuden europäischer Institutionen in der neu geschaffenen Stahl-Glas-und Asphaltwüste des heutigen Kirchberges fast zu übersehen.
Frankreich als Vorbild
Notwendig geworden war die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Luxemburg im Jahr 1997, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) die Doppelfunktion des nach französischem Vorbild eingerichteten Staatsrats als Beratungsorgan der Regierung und als Verwaltungsgericht als unzulässig erklärt hatte (Urteil“ Procola“).
« Wir alle appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Politik. Es wird an der künftigen Regierung und dem neugewählten Nationalrat liegen, die Justiz so auszustatten, dass sie ihre verfassungsmäßige Rolle im Rechtsstaat wahrnehmen und ihre Aufgaben – zeitnah und qualitätsvoll – erfüllen kann. Denn eines steht fest: Am Rechtsstaat darf nicht gespart werden. » Den ganzen …
Die eintägige Veranstaltung der Forschungsstelle für Polizei und Justizwissenschaften („Austrian Center for Law Enforcement Sciences“ – ALES) der Universität Wien beleuchtet den Einsatz künstlicher Intelligenz aus verschiedenen Perspektiven. Unter anderem wird in den Vorträgen der Frage nachgegangen, welche Haftungsfragen es bei den Entwicklungen künstlicher Intelligenz geben kann, wie vielversprechend KI-geleitete Kriminalanalyse ist und ob es …
Das LVwG Steiermark hegte berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der Strafbestimmungen des AVRAG im Zusammenhang mit der Arbeitskräftüberlassung, entschied der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren.
Auch wenn den Gerichten ein gewisser Ermessensspielraum bei der Strafbemessung eingeräumt wird, wird dieser jedoch durch das Zusammenspiel von Kumulationsprinzip, strafsatzändernden Umständen und hohen Mindeststrafen so stark eingeschränkt, dass sich selbst bei Verhängung der niedrigsten möglichen Strafe eine sehr hohe Gesamtstrafe ergibt. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen nicht vereinbar.
Weiters wollte das vorlegende Gericht wissen, ob die Möglichkeit der Verhängung einer mehrjährigen Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe für ein fahrlässig begangenes Verwaltungsdelikt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht. Schließlich wurde auch der Beschwerdekostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Geldstrafe für den Fall der Abweisung der Beschwerde gemäß § 52 Abs. 2 VwGVG in Frage gestellt. Auch diese Bedenken teilt der Gerichtshof.
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