Unter dem Motto „Die Goldenen Zwanziger“ bot der ausverkaufte Juristenball 2020 neuen Schwung und gute Laune.

Neben vielen Prominenten, angeführt von Bundeministerin Alama Zadić, Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein und dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter, beim festlichen Einzug des Ehrenkomitees: unsere Kollegen Edith Zeller, Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (vom Ball direkt zur Konferenz des Global Judicial Integrity Network in Doha, Qatar), Siegfried Königshofer, Präsident der Österreichischen Verwaltungsrichtervereinigung (im Frack!) und, trotz Gipsbein entschlossen und äußerst würdevoll, Gabriele Krafft, Präsidentin der Finanzrichtervereinigung.
Beste Stimmung auch am gut besuchten Tisch der Verwaltungsrichtervereinigung im Zeremoniensaal – in diesem Zusammenhang vielen Dank an unseren Kollegen und Vorsitzenden des Ballkomitees Reinhard Hohenecker. Sein Ziel, dem als etwas verstaubt geltenden Juristenball ein neues Image zu verleihen, ist zweifellos erreicht, wie das zahlreich erschienene, junge und ausgelassen feiernde Publikum bewies.
Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck und langjähriger Vorsitzender der Richter-Gewerkschaft bezog klar Stellung zu den aktuellen Angriffen auf die Justiz. „Ich glaube, dass sie vordergründig politisch motiviert sind“, so Schröder. Er ortet dahinter „Taktik“.
Mit dem als historisch erachteten sogenannten
Die maltesische Nichtregierungsorganisation „Repubblika“ welche erst im November 2018 gegründet worden war, klagte vor dem nationalen Verfassungsgericht gegen das maltesische System der Richterernennung.
Aus Anlass des aktuellen Berichtes der Weltbank über die sogenannten
Nach dem Europäischen Gerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof hat sich auch der Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Anwendbarkeit der Strafbestimmungen des Lohn-und Sozialdumpinggesetzes (LSD-BG) befasst.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen vom 22.01.2020 das Recht auf Zugang zu Dokumenten bestätigt, die in den Akten zu einem Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln enthalten sind.