VfGH weist Oppositionsantrag ab: Cofag ist verfassungskonform

Auch das nächtliche Ausgangsverbot und das Gastro-Betretungsverbot während des Lockdowns im vergangenen Winter waren rechtens

Die Agentur, über die in Österreich Corona-Hilfen ausbezahlt werden, ist verfassungskonform. Die Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) verstoße weder gegen das Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation, gab der Verfassungsgerichtshof am Dienstag bekannt. Der Drittelantrag von SPÖ, FPÖ und Neos, die Agentur als verfassungswidrig anzusehen, wurde damit abgewiesen.

Die 85 Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten kritisiert, dass das Gesetz zur Gründung der Cofag keine inhaltlichen Vorgaben für die Gestaltung der Corona-Hilfen umfasse, sondern dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler freie Hand lasse. Der VfGH entschied nun, „dass das Gesetz ausreichende Bestimmungsgrößen (Determinanten) für den Inhalt der zu erlassenden Verordnungen enthält“. Außerdem sei klar, dass der Finanzminister die Förderungen nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgebots und nach sachlichen Kriterien zu gewähren habe.

Genug Rechtsschutz für Betroffene

Auch das Bedenken der Abgeordneten, dass es bei der Cofag zu einer Vermischung hoheitlicher und privatrechtlicher Handlungen komme, weil die Auszahlung der Leistungen durch die Cofag privatrechtlich gestaltet sei, die gewährten Leistungen aber von den Finanzämtern und damit im Rahmen der Hoheitsverwaltung überprüft werden, teilt der VfGH nicht. Dem Staat stehe es frei, zur Erfüllung seiner Aufgaben hoheitliche oder privatrechtsförmige Mittel einzusetzen. Nur bei „erheblichen Grundrechtseingriffen“ müsse ein Rechtsschutz gewährleistet sein, der die Rechte der Betroffenen ausreichend sichert. Im Zusammenhang mit der Auszahlung von Corona-Hilfen gebe es genug Schutz durch den möglichen Gang zu Gerichten bzw. durch eine Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht bei Zwangsmaßnahmen der Finanzämter.

Lockdown im Winter 2020/21 war verhältnismäßig

Der VfGH hat in seiner Wintersitzung auch bestätigt, dass Ausgangsbeschränkungen für die Nachtstunden ab Dezember 2020 angesichts der damaligen epidemiologischen Situation als Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit verhältnismäßig waren. Das gelte auch für das Betretungsverbot für Gaststätten im Jänner 2021 sowie für das Betretungsverbot für Betriebsstätten des Handels im Februar 2021.

Seit März 2020 gewährt die Cofag Finanzhilfen an österreichische Unternehmen, die von der Pandemie betroffen sind. Der Bund hat seither bis zum 30. September dieses Jahres 9,4 Milliarden Euro zur Finanzierung der staatlichen Covid-19-Unterstützungsleistungen an die Cofag überwiesen. Dazu kamen 33,7 Millionen Euro zur Abdeckung der Verwaltungskosten der Cofag.

Hiehr geht’s zum Beitrag im Standard …

Hier geht’s zur Pressemitteilung des VfGH sowie Entscheidungen …

Teilen mit: