Hauptausschuss genehmigt kleine Feiertagszusammenkünfte auch ohne 2G-Nachweis

Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis wird grundsätzlich um weitere 10 Tage verlängert. Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit für Einkaufen, Beruf und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, damit vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2021 weiter. Es werden aber für die Weihnachtsfeiertage sowie zu Silvester die Regeln etwas gelockert. Die entsprechende 2. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat der Hauptausschuss des Nationalrats gestern mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt (153/HA).

In Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. bleiben auch an den Ausnahmetagen zu Weihnachten und Silvester die 2G- und weiteren Corona-Regelungen bestehen. Unter Einhaltung dieser Regelungen entfällt am 31. Dezember 2021 in der Gastronomie – unbeschadet restriktiverer Öffnungszeiten auf Grund anderer Rechtsvorschriften, etwa der Bundesländer – das Betretungsverbot nach 23.00 Uhr.

Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember werden darüber hinaus Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten auch ohne 2G-Nachweis ermöglicht. Für Zusammentreffen von elf bis 25 Personen gilt nach wie vor, dass alle Personen einen gültigen 2G-Nachweis benötigen.

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