Der zur Begutachtung ausgesendete Entwurf für ein Impfpflichtgesetz enthält auch eine „wirkungsorientierte Folgenabschätzung“. Darin geht die Bundesregierung davon aus, dass alleine im Jahr 2022 wegen Verletzung der Impfpflicht rund 1,8 Millionen Strafverfügungen erlassen werden und 1,4 Millionen Straferkenntnisse. Für die Verwaltungsgerichte wird für das Jahr 2022 ein Anfall von rund 100.000 Beschwerdeverfahren geschätzt.
Die Ausstellung von Strafverfügungen passiere bereits hochautomatisiert und sei daher mit einem eher geringen Verwaltungsaufwand von wenigen Minuten zu rechnen. Für den Fall, dass ein großer Anteil der betroffenen Personen Einspruch gegen die Strafverfügung erheben würde, wäre mit Verfahrenskosten für die Bezirksverwaltungsbehörden sowie in weiterer Folge eben auch für die Verwaltungs- und Höchstgerichte zu rechnen, da dann jeweils entsprechende Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten wären.
Es werde aber davon ausgegangen, dass sich die Zahl an ausgestellten Strafverfügungen und in weiterer Folge an Verwaltungsstrafverfahren mit jedem Stichtag (alle drei Monate) weiter reduzieren werde, da der finanzielle Druck mit Zunahme der Strafen steige.
Der Arbeitsaufwand für die Verwaltungsgerichte wird pro Verfahren mit 3 Stunden geschätzt.