Weiterhin Lockdown für Ungeimpfte

Der vierte allgemeine Lockdown in Österreich endete am 12. Dezember — zumindest für Geimpfte und Genesene und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Hauptausschuss des Nationalrats beriet heute über die Verordnung (151/HA) und stellte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen das Einvernehmen mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein her, das für das Inkrafttreten der Regelungen erforderlich ist.

Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit für Einkaufen, Beruf und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, für weitere zehn Tage, das heißt bis einschließlich 21. Dezember 2021. Über eine weitere Verlängerung müsste der Hauptausschuss dann zeitgerecht befinden. Laut Gesundheitsminister Mückstein können die Bundesländer strengere Maßnahmen verhängen, als die Verordnung, die eine „Unterkante“ an Maßnahmen bilde, vorgebe.

Vierter Lockdown endet für alle, die über 2G-Nachweis verfügen, am 12. Dezember

Bundesminister Mückstein erinnerte an die Ausgangslage Ende November, welche die Bundesregierung zu der schwierigen Entscheidung bewogen habe, nochmals für zweimal zehn Tage einen allgemeinen Lockdown zu verhängen und außerdem die Einführung der Impfpflicht ins Auge zu fassen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems und vor allem des intensivmedizinischen Bereichs in den Spitälern zu vermeiden. Das Sinken der Neuinfektionen und die Tatsache, dass der Effekt nun auch im Spitalsbereich ankomme, zeige, dass die Maßnahme des harten Lockdowns gewirkt habe. Daher halte es die Bundesregierung nach Gesprächen mit ExpertInnen nun für vertretbar, den allgemeinen Lockdown wie geplant am 12. Dezember zu beenden. Allerdings sei es immer noch notwendig, die Ungeimpften zu schützen. Für sie bleibe der Lockdown jedenfalls weitere zehn Tage aufrecht.

Wie Gesundheitsminister Mückstein im Ausschuss ausführte, bildet der 2G-Nachweis die Basis für die Öffnungsschritte, die mit der 6. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (6. COVID-19-NotMV) ermöglich werden sollen. Der 2G-Nachweis sei jedenfalls Voraussetzung für das Betreten von Geschäften, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, für Zusammenkünfte und für die Erbringung mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Eigene Regelungen gebe es für den Arbeitsplatz, wo der 3G-Nachweis zu erbringen sei. Besonders geregelt seien auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen und der Zugang zu allen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Dabei gelte weiterhin, dass in allen Bereichen des öffentlichen Lebens entsprechende COVID-19-Sicherheitskonzepte einzuhalten sind, wie das Tragen von FFP2-Masken.

Der Bund gebe mit der Verordnung die Mindeststandards als eine „Unterkante“ vor, die auf jeden Fall einzuhalten sei, betonte der Gesundheitsminister. Den Bundesländern bleibe es dabei überlassen, strengere Vorschriften zu verhängen, um auf regionale Entwicklungen zu reagieren. Österreich setze damit im europäischen Vergleich sehr strenge Maßnahmen. Aus seiner Sicht sei es jedenfalls sinnvoll, nur behutsam und „mit Augenmaß“ zu öffnen, um sicherzustellen, dass die Infektionszahlen weiter nach unten gehen. Vorsicht sei zudem angebracht, da die Auswirkungen der neu aufgetretenen Omikron-Variante des COVID-19-Virus auf das Infektionsgeschehen noch nicht abschätzbar sei. Unverändert bleibe die Impfung das wichtigste Instrument zur Bewältigung der Pandemie, zu dem es keine Alternative gebe.

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Hier geht’s zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 6. COVID-19-SchuMaV …

Hier geht’s zur Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung 2021 (gilt bis 19./21.12.2021) …

Hier geht’s zur Burgenländische COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 …

Hier geht’s zur 2. NÖ COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 …

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