Immer mehr Autolenker benutzen Dashcams. Das sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die Fahrt mitfilmen. Kommt es zu einem Unfall, sollen die Videoaufnahmen wichtige Beweise liefern. In Österreich ist das dauerhafte Filmen des Verkehrs aus Datenschutzgründen eigentlich verboten – was aber nicht heißt, dass die Videos nicht doch manchmal vor Gericht Verwendung finden.
Permanentes Filmen ist unerlaubte Überwachung
„Eine Dashcam zu haben ist nicht verboten, die Überwachung des öffentlichen Raums mit einem solchen Gerät ist aber verboten“, so Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC. Wer mit einer Dashcam den Verkehr filmt, macht sich strafbar. Denn wer vorsorglich andere Verkehrsteilnehmer aufzeichnet, filmt dabei größtenteils unschuldige Personen. Das ist laut heimischer Datenschutzbehörde verboten.