In einem erwartungsgemäß pointierten Vortrag zum Thema „Notstand ohne Notstandsgesetze“ stellte Alfred Noll die Frage, woher wir die Gewissheit für die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen nehmen.
Nach seinem Befund stimmt das Verhältnis zwischen dem Gesundheitsschutz und der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten nicht mehr. Eine Einschränkung der Grundrechte durch den absoluten Vorrang des Rechts auf Gesundheit und Leben sei unzulässig, diese Einschränkung erfolge auch in anderen Lebensbereichen nicht, wie etwa im Straßenverkehr oder im Umweltbereich. Mit Fortdauer der Pandemie zeige sich auch, dass die Regierung im „Jo-Jo“-Effekt ihrer Maßnahmen gefangen sei. Jede Einschränkung machen Lockerungen notwendig, welche wieder zu Einschränkungen führen usw. Zudem sei zu beobachten, dass die – unbeabsichtigten – Nebeneffekte der Corona-Maßnahmen oft größer seien als die angestrebten Effekte.
Exekutive ist Krisengewinner
Nach Auffassung von Noll ist die Exekutive Krisengewinner der Pandemie, da diese vom Parlament mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet wurde und so ein Regieren mittels Verordnung ohne parlamentarische Kontrolle ermöglicht wurde. In der Pandemie sei in administratives Krisenmanagement der Exekutive zu beobachten gewesen, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sei nicht erfolgt. Noll erhob abschließend die Forderung, den Rechtsstaat krisenfester zu machen.
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Seit Jahren diffamiert die polnische Regierung Richterinnen und Richter, wirft ihnen Korruption vor. Jetzt fahren sie durchs Land und werben um Vertrauen. Zu spät? (Eine Recherche ermöglicht durch das Journalistenstipendium der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit).
Wie eine Richterin eine afghanische Kollegin unterstützte und warum sie dabei nicht das Außenministerium einschaltete (Ein Beitrag aus dem Profil vom 29.08.2021).
Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.
Nach einem Bericht der rumänischen Richtervereinigung „Romanian Judges’ Forum Association“ wurden in Afghanistan in den letzten 10 Jahren Dutzende von Richterinnen und Richter getötet und verletzt, sei es durch Bombenattentate in den Justizpalästen oder auf der Straße erschossen.
Mit einem eindringlichen Appell fordert die Personalvertretung des Gerichtes von der Wiener Landesregierung dringende Maßnahmen, da das Verwaltungsgericht Wien nicht nur an seinen Kapazitätsgrenzen angelangt ist, sondern diese bereits überschritten sind.
Eine an Demenz und Parkinson erkrankte Heimbewohnerin durfte trotz dreier negativer Sars-CoV-2-Testbefunde ihr Zimmer nicht verlassen. Diese Freiheitsbeschränkung war laut Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) unzulässig.
Ab sofort können Beschwerden leichter zurückgewiesen werden. Der Beurteilungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei der Anwendung der Menschenrechtskonvention wird explizit festgeschrieben.