LH Sausgruber und LTP Mennel: Rechtsschutzeinrichtung hat sich großes Vertrauen und hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erarbeitet
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg verfügt imVergleich zu den UVS in den anderen Ländern bei weitem über die umfassendsten Zuständigkeiten. Seit dem Jahre 2002 ist er inVerfahren nach insgesamt 57 Landesgesetzen die zentrale Rechtsschutzinstanz. „Vom Vorarlberger Landesgesetzgeber sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Stärkung und Weiterentwicklung des Unabhängigen Verwaltungssenates nach Kräften genutzt worden“, so Landtagspräsidentin Mennel.