„Das eigentliche Problem waren das politische Strafrecht und die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit.“
Politiker, Juristen und Opfer widersprechen.
„Damit begründet de Maizière doch, warum die DDR ein Unrechtsstaat war“, wundert sich SED-Forscher Schroeder. Einen Rechtsstaat kennzeichne eben, dass staatliches Handeln überprüft werde und Bürger sich gegen staatliches Unrecht wehren können.
Von Lars-Broder Keil
Quelle: DIE WELT