Die Politik und die Verwaltungsgerichtsbarkeit – Rudolf Thienel im Interview

Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, führt im Interview mit der Presse aus, dass er es sehr bedauerlich finde, dass durch die Diskussion im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung der Spitzte des größten Gerichtes Österreich über 14 Monate das Bundesverwaltungsgericht dermaßen in eine politische Diskussion gezogen worden sei. Er halte alle auf den Dreiervorschlag für die Besetzung als hervorragend geeignet. Christian Filzwieser kenne das Gericht und werde sicher in der Lage sein, es sehr gut zu führen.

Der Präsident betont, dass das Gesetz einen Dreiervorschlag vorsehe, womit die Regierung eine Auswahlmöglichkeit habe. Eine Reihung des Vorschlags sei im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch nicht bindend. Wenn die Regierung von der Reihung abweiche, so verstehe er die Judikatur der internationalen Instanzen so, dass man dafür eine Begründung haben sollte.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Nationalrat beschlossen

Mit einer Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde am 31.01.2024 im Nationalsrat das Amtsgeheimnis „abgeschafft“ und ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber dem Staat mit 1. September 2025 eingeführt.

Wie Lehofer in seinem Beitrag auf X (vormals Twitter) hinweist, sei das Amtsgeheimnis übrigens nicht tot (auch nicht ab 01.09.2025). Es heiße dann nur anders: „Geheimhaltung [ua] zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich“.

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29. Maiforum – Safe the Date: 07.06.2024

Das 29. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, 07.06.2024, im Landhaus St. Pölten statt und wird sich dem Thema „Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung“ widmen. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter:innen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich organisiert. Hier geht es zum Programm … Die Teilnahme ist für Richter:innen, die Mitglieder einer der Standesvertretungen …

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Ausweitung der Gebührenpflicht für Eingaben bei Verwaltungsgerichten

In § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 1 lit. b Gebührengesetz 1957 (GebG) ist vorgesehen, dass Eingaben an die Verwaltungsgerichte von der Gebührenbefreiung ausgenommen sind, also der Gebührenpflicht unterliegen. Der Finanzminister ist danach ermächtigt, durch eine Verordnung Pauschalgebühren sowie den Entstehungszeitpunkt und die Entrichtungsart zu regeln. Dies erfolgte erstmals mit der BuLVwG-Eingabengebührverordnung – BuLVwG-EGebV, BGBl. II Nr. 387/2014. Sie ist mit 01.02.2015 in Kraft getreten.

Mit der Novelle vom 15.09.2023, BGBl. II Nr. 273/2023, wurde nicht nur der Titel der Verordnung in VwG-Eingabengebührverordnung – VwG-EGebV abgeändert, sondern auch die nachfolgenden Änderungen vorgenommen:

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Österreich weiterhin zweitklassig

Am Dienstag hat Transparency International (TI) den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, kurz CPI) veröffentlicht. Österreich hat sich punktemäßig nicht verbessert. Durch die allgemeine Verschlechterung erfolgte jedoch eine Vorreihung um zwei Plätze auf Rang 20.

Dass Österreich punktemäßig nicht mit mehr als bisher 71 Punkten bewertet wurde, obwohl doch das Korruptionsstrafrecht verschärft und ein besserer Schutz für Whistleblower beschlossen worden sei, erklärte sich damit, dass diese erst mit einer gewissen Zeitverzögerung Niederschlag in künftigen Berichten finden könnten. Dass zukünftig aufgrund dieser Gesetzänderungen eine verbesserte Bewertung erfolge, sei jedoch nicht sicher, da TI Austria kritisiert, dass selbst Gesetze zur Bekämpfung von systemischen Mängeln nur mangelhaft umgesetzt seien und Reformen der Weisungsspitze in der Justiz und des Lobbying-Gesetzes noch immer nicht beschlossen worden seien.

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Einhaltung der Europäischen Standards bei der Besetzung für das Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit enorm wichtig

Über 14 Monate wurde das größte Gericht des Landes wegen eines türkis-grünen Postenstreits – wie immer wieder den diversen Medien zu entnehmen war – interimistisch geleitet. Jetzt hat es endlich eine Einigung gegeben, wobei nicht die Erstgereihte zum Zug kommen soll, sondern – ohne dass die Gründe dafür dargelegt werden – der Drittgereihte zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vorgeschlagen werden soll.

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, fordert in einem Interview in der ZIB 1 am 26.01.2024, die Gründe für die Entscheidung, den Drittgereihten zur Ernennung vorzuschlagen, offen zu legen. Wenn die Bundesregierung von der von einer Expertenkommission vorgenommenen Reihung abweichen möchte, so soll sie ihre Gründe bekannt geben. Der ursprüngliche Vorschlag der Besetzungskommission sei dem Vernehmen nach ausführlich begründet gewesen und habe explizit eine Reihung vorgesehen. „Ein Abgehen davon bedarf daher guter bzw. besserer Gründe, als sie die Kommission ins Treffen geführt hat. Sonst verbleibt der Anschein einer parteipolitischen Entscheidung.“ Auch die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, warum jemand mit einer derart wichtigen und herausgehobenen Aufgabe betraut werde.

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Regierung einigt sich auf Filzwieser als Präsident des BVwG

Laut Ö1 Mittagsjournal sei ein entsprechender Ministerratsvortrag ausgearbeitet worden, der den im Besetzungsvorschlag Drittgereihten Christian Filzwieser als Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vorschlägt. Es könne die Entscheidung nicht mehr aufgeschoben werden, da am 1. Februar das neue Geschäftsjahr beginne. Die Ernennung erfolge nach Beschlussfassung durch den Bundespräsidenten.

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Erfolgreiche Digitalisierung am LVwG Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.

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