Vertreter der Richter und Staatsanwälte, der Verwaltungssenate und Verwaltungsrichter haben die Vereinbarung über die Errichtung von Verwaltungsgeichten zum Anlass genommen und am Donnerstag in einem Schreiben an Regierung und Länder ein Zehn- Punkte- Forderungsprogramm übermittel.
Nachdem sich Bund und Länder in der Vorwoche nach jahrelanger Diskussion auf die Errichtung von eigenen Verwaltungsgerichten geeinigt haben, warnen Justizvertreter nun vor einer politischen Vereinnahmung der Justiz im Zuge der Reform. So dürften sich die Länder künftig die Richter selbst aussuchen, die über die Landesverwaltung urteilen sollen, lautet die Befürchtung.