Weil sein Schreiben an einen Wiener Richter eine „gravierende Drohung“ enthielt, ist am Mittwoch ein 40-jähriger Mann wegen versuchter schwerer Nötigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte sprach im Prozess von einem „Missverständnis“.
Der Mann hatte im März 2010 einem Richter des Bezirksgerichts Wien-Döbling einen fünfseitigen Brief geschickt. Er bat darin um die Verlegung eines anstehenden Verhandlungstermins, indem er auf gesundheitliche Probleme verwies. Dem Mann machten zu dieser Zeit nach seinen Angaben Wirbelsäulen- und Hüftbeschwerden zu schaffen.
Doch das Schreiben enthielt auch eine „gravierende Drohung“, wie es Richterin Martina Krainz jetzt beim Prozess formulierte. „Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsfähigkeit wollen und kein zweites Hollabrunn, wo jemand, der eben so Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er sich ungerecht behandelt fühlt“, hieß es in dem Brief.
Jener Kärntner, der Anfang August ein T-Shirt mit der Aufschrift „Uwe geh in Häfn“ getragen hatte und wegen Ruhestörung von der Polizei festgenommen worden war, ist mit seiner Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgeblitzt.
Es seien „immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen“, meint Eckart Ratz – Reduktion von Bezirksgerichten schade dem Vertrauen in die Justiz