Wegen angeblicher Prostitutionsanbahnung versiegelte die Polizei im Herbst eine Wohnung. Zu Unrecht.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – Verdacht der Prostitutionsanbahnung: Das war im Herbst 2011 der Grund für eine Polizei-Razzia in einer Innsbrucker Wohnung. Doch die Beamten schossen über das Ziel hinaus. Das befand zumindest der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), der die Vorgangsweise der Polizeibehörde als gesetzwidrig bezeichnete.
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