Routineverfahren“ – und deshalb keine Kontrollen

Da es sich bei der Verhandlung lediglich um „ein Routineverfahren“ gehandelt habe, sei der spätere Schütze nicht auf Waffen untersucht worden.

Offenbar wegen der Verhängung einer Bewährungsstrafe hat ein Mann in einem Saal des Amtsgerichts Dachau Mittwochnachmittag einen Staatsanwalt erschossen.  Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt zog der 54-Jährige gegen Ende der Verhandlung plötzlich eine Waffe, die er offenbar in der Hosentasche versteckt gehabt hatte, und feuerte um sich. Der 54-Jährige hätte erst auf den Richter gezielt und danach auf den 31-jährigen Staatsanwalt. Während sich der Richter noch in Deckung begeben konnte, wurde der Staatsanwalt laut dem Justizministerium in München von drei Schüssen in den Oberkörper getroffen.

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