Routineverfahren“ – und deshalb keine Kontrollen

Da es sich bei der Verhandlung lediglich um „ein Routineverfahren“ gehandelt habe, sei der spätere Schütze nicht auf Waffen untersucht worden.

Offenbar wegen der Verhängung einer Bewährungsstrafe hat ein Mann in einem Saal des Amtsgerichts Dachau Mittwochnachmittag einen Staatsanwalt erschossen.  Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt zog der 54-Jährige gegen Ende der Verhandlung plötzlich eine Waffe, die er offenbar in der Hosentasche versteckt gehabt hatte, und feuerte um sich. Der 54-Jährige hätte erst auf den Richter gezielt und danach auf den 31-jährigen Staatsanwalt. Während sich der Richter noch in Deckung begeben konnte, wurde der Staatsanwalt laut dem Justizministerium in München von drei Schüssen in den Oberkörper getroffen.

Nachdem erst völlig unklar gewesen war, wie der Mann die Waffe unbemerkt in den Verhandlungssaal bringen konnte, hieß es später, dass es in dem Gerichtsgebäude keine Personenkontrollen gegeben habe – und das, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Angriffen auf Staatsanwälte und Richter in den vergangenen Jahren verschärft worden waren. Als Grund dafür, dass der spätere Schütze nicht auf Waffen untersucht worden war, wurde genannt, dass es sich bei der Verhandlung lediglich um „ein Routineverfahren“ gehandelt habe. Die Tatwaffe war laut Polizei eine französische Pistole vom Kaliber 6,35 Millimeter, die der Täter ohne Genehmigung besaß.

Den Artikel auf orf.at lesen …

Teilen mit: