Das Land Niederösterreich beabsichtigt, im Jahr 2012 Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates zu ernennen.
Voraussetzungen für die Ernennung auf einen Dienstposten des Unabhängigen Verwaltungssenates sind neben der Österreichischen Staatsbürgerschaft, der körperlichen und geistigen Eignung und untadeligem Vorleben, der Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien und eine mindestens fünfjährige Berufsausübung, für die entweder der Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien vorgeschrieben ist, oder die jene Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt hat, die für die Tätigkeit im Unabhängigen Verwaltungssenat erforderlich sind.
Der Beschuldigte hat in einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem Parkometergesetz nachträglich ausgefüllte Parkscheine als Beweismittel vorgelegt. Der UVS Wien erstattete Strafanzeige wegen Beweismittelfälschung.