
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wünscht sich schon seit Jahren die Gesetzesbeschwerde. Durch sie könnten Bürger selbst zum Verfassungsgericht gehen.
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Seit Jahren betont der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, dass die derzeitige Situation „nicht befriedigend“ sei.
Denn wer in einem Straf- oder Zivilprozess von einem Gesetz betroffen ist, kann jetzt nur anregen, dass das Gericht die Norm dem VfGH vorlegt. Der VfGH kann dann das Gesetz kippen, sofern es verfassungswidrig ist. Wenn der OGH (oder das unterinstanzliche Zivil- oder Strafgericht) dem Wunsch des Betroffenen aber nicht nachkommt und das Gesetz nicht dem VfGH vorlegt, kann man als Bürger momentan nichts mehr unternehmen.

Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.
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