„Der heutige Tag ist ein guter Tag für Österreich“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.
Mit den Stimmen aller fünf Fraktionen hat der Nationalrat am Dienstag die seit Jahrzehnten angestrebte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen. Berufungssenate und Sonderbehörden gehen damit ab 2014 in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Die Freude darüber fiel so gut wie einhellig aus, auch Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) zeigte sich mit dem nun gefundenen Kompromiss hoch zufrieden.
Vertreter der Regierungsfraktionen waren lediglich in der Einschätzung uneinig, ob es sich um die größte Verwaltungsreform seit 1920 (Beschluss der Bundesverfassung, SPÖ-Sicht) oder 1925 (Festlegung der Bund-Länder-Kompetenzverteilung, ÖVP-Sicht) handelt. Sonst war die Freude über die laut SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann „wirklich herzeigbare Reform unserer Verfassung“ groß. Den Parlamentariern auch der Opposition dankte Wittmann für die „äußerst konstruktive, kompromissbereite Vorgangsweise im Dienste der Sache“.

Einstimmiger Beschluss nach intensiven Verhandlungen