UVS Oberöstereich untersagt Abschluss des Verkehrsdienstevertrages

Die Ausschreibung muss wiederholt werden.

Die Westbahn hat nach der Niederlage im Kampf gegen den österreichweiten Verkehrsdienstevertrag des Verkehrsministeriums mit der ÖBB (läuft bis 2019) nun einen Etappensieg errungen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich hat den geplanten Abschluss eines solchen Vertrags zwischen Verkehrsverbund Oberösterreich und ÖBB Ende Mai untersagt. Die Ausschreibung muss wiederholt werden.

„Die UVS-Entscheidung bedeutet, dass die im EU-Amtsblatt angekündigte Direktvergabe an die ÖBB durch Oberösterreich bzw. dessen Verkehrsverbund unwirksam war“, bestätigt Westbahn-Anwalt Rüdiger Schender von der Kanzlei B&S Böhmdorfer Schender dem Standard vorliegende Informationen.

Die Ausschreibung der Verkehrsdienste entspreche nicht dem Transparenzgebot, sagt Schender. „Direktvergabe heißt ja nicht, dass freihändig vergeben werden kann.“ So sei beispielsweise nicht klar definiert, welche Strecken und Leistungen – über das vom Bund finanzierte Grundangebot hinaus – in Oberösterreich genau vergeben werden. Somit hätten andere Anbieter keine Möglichkeit, mitzubieten.

Eine Direktvergabe des Staates an eine Staatsbahn wie die ÖBB ist dabei grundsätzlich EU-konform. Aber Direktvergabe bedeute nicht, dass nur ein bestimmter Anbieter zum Zug kommen könne, Verkehrsleistungen könnten auch regional gesplittet werden.

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