Tirol: Aktion der Polizei war illegal

Wegen angeblicher Prostitutionsanbahnung versiegelte die Polizei im Herbst eine Wohnung. Zu Unrecht.

Von Thomas Hörmann

Innsbruck – Verdacht der Pros­titutionsanbahnung: Das war im Herbst 2011 der Grund für eine Polizei-Razzia in einer Innsbrucker Wohnung. Doch die Beamten schossen über das Ziel hinaus. Das befand zumindest der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), der die Vorgangsweise der Polizei­behörde als gesetzwidrig bezeichnete.

UVS-Richterin Ines Kroker­ gab der Beschwerde gegen die Polizeimaßnahmen statt. Begründung: Die Wohnung war nicht wie ein Bordell ausgestattet. Allein die Tatsache, dass die Untermieterin in Zeitungsanzeigen erotische Massagen angeboten habe, sei kein ausreichender Grund für eine Wohnungs­schließung. Und: „Die Kennzeichnung der Wohnung als Bordell durch die amtliche Mitteilung“ war „ebenfalls unzulässig“.

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