In seiner Juni-Session befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter anderem mit der Mindestsicherung am Beispiel Kärntens und prüft, ob sie verfassungswidrig ist, weil sie den Lebensstandard der Betroffenen schmälert.
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) bekämpft die Kärntner Mindestsicherung beim VfGH. Die Mindestsicherung wurde 2010 eingeführt. Sie beträgt heuer 774 Euro, das sind um 21 Euro mehr, als im Jahr 2011. Die Mindestsicherung ersetzt die bisherige Sozialhilfe und beinhaltet auch eine Krankenversicherung.
Lebensstandard reduziert
Der UVS hält es für verfassungswidrig, dass der Lebensstandard einer großen Zahl Betroffener massiv reduziert werde, bedingt durch die teilweise Bindung für Wohnkosten und die Auszahlung nur mehr zwölf statt 14 Mal. Außerdem bemängelt der UVS, dass es keine Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung gegen Bescheide zur Mindestsicherung gibt. Zu dieser Frage hält der VfGH am Freitag, den 22. Juni, um 10.30 Uhr eine öffentliche Verhandlung ab.