Der SPÖ Landtagsklub sieht sich in diesem Punkt einig mit dem Justizausschuss des österreichischen Nationalrats. Nach Auffassung des SPÖ Landtbgsklubs bilden die bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen lediglich die Mindeststandards für die Landesverwaltungsgerichte ab.
Aufgabe des Landesverwaltungsgerichts ist es, den Vollzug der Gesetze durch die Verwaltungsbehörden und durch die Landesregierung zu kontrollieren. Diese Kontrollfunktion erfordert daher nicht nur die richterliche Unabhängigkeit bei der Amtsausübung sondern auch organisationsrechtliche Strukturen, die jede mögliche Einflussnahmel der Landesregierung auf die Rechtssprechung des Landesverwaltungsgerichts ausschließen. Es darf nicht der leiseste Anschein entstehen, dass, auch nur mittelbar, auf die Rechtssprechung Einfluss genommen werden könnte.
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