ZUV Editorial

 Liebe Leserinnen und Leser,

in den Ämtern der Landesregierungen und im Bundeskanzleramt wird derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der unlängst beschlossenen Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz gearbeitet. Es handelt sich dabei um eine der bedeutendsten Verwaltungsreformen der zweiten Republik, erfolgt doch damit – wie es Prof. Öhlinger in seinem in der Letzten Ausgabe der ZUV veröffentlichten Beitrag auf den Punkt brachte – der Umbau Österreichs von einem Verwaltungsstaat zum Justizstaat. Für das Gelingen dieser Reform ist daher von besonderer Bedeutung, unter welchen Rahmenbedingungen die Verwaltungsgerichte ihre Aufgaben wahrnehmen sollen. Besonders gefordert sind dabei die Landesgesetzgeber, sind doch die Bundesländer erstmals in ihrer Geschichte nun auch Träger der Gerichtsbarkeit.

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Öhlinger: Landesgesetzgeber müssen Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter gewährleisten

Univ-Prof. Dr. Öhlinger

In dieser Entschließung, die von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde, wird die Ausarbeitung gemeinsamer Standards zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in Österreich gefordert, um so die Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sowie die Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechts der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder zu gewährleisten.

Univ-Prof. Dr. Öhlinger, einer der renommiertesten Verfassungsexperten in Österreich, hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, in einem Online-Interview mit der „Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate“ (ZUV) zu den wesentlichsten Fragen der richterlichen Unabhängigkeit Stellung zu nehmen.

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Wiener VwG-Entwurf: Gewaltiger Rückschritt

Der Rathausmann von Kurt Neuhold (1999)

In ihrer Stellungnahme bescheinigt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder dem Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien einen gewaltigen Rückschritt auf dem Weg zu einer unabhängigen Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Kritisiert werden vor allem die vorgesehen Einflussmöglichkeiten der Landesverwaltung auf das Gericht, die Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit und die Übertragung weiter Bereiche der Berufungsverfahren auf nichtrichterliche Rechtspfleger.

Der vorliegende Entwurf werde dem mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Noelle vorgegebenen Ziel, im Land Wien die organisationsrechtlichen Grundlagen für ein den bundesverfassungsgesetzlichen und den europarechtlichen Vorgaben genügendes (Rechnung tragendes) Landesverwaltungsgericht zu schaffen und den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Wien zu verbessern, nicht gerecht.

Ganz im Gegenteil würden die im Entwurf vorgesehenen Regelungen einen deutlichen Rückschritt gegenüber dem derzeit durch den Unabhängigen Verwaltungssenat gewährleisteten Rechtsschutzstandard bewirken. Der Entwurf konterkariere zudem die Zielsetzung des Verfassungsgesetzgebers, ein möglichst einheitliches Richterbild zu schaffen und die Durchlässigkeit zwischen den richterlichen Berufen zu erleichtern. Dem vom Bundesverfassungsgesetzgeber verfolgten Ziel einer Beschleunigung der Verfahren und einer Verkürzung der Instanzenzüge werde nachgerade entgegengewirkt.

Chance für echte Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht genützt

In Ansehung der strukturellen Mängel des Entwurfes, der in zentralen Punkten den verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, lehnt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder diesen Entwurf sowie insbesondere das diesem Entwurf zu Grunde liegende Konzept, die gerichtsförmige Überprüfung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen im Land Wien zu schwächen, ab und bedauert zutiefst, dass das Land Wien die sich ihm bietende Chance, eine auf dem bewährten Modell des Unabhängigen Verwaltungssenats aufbauende, das richterliche Element noch stärkende Landesverwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten, nicht genützt hat.

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Eine Apotheke besiegt die Kammer

Wien: Im Streit um den langen Samstag hat sich eine Apotheke gegen die Behörden und die Kammer durchgesetzt. In der Wiener Innenstadt kann man nun wieder jeden Samstag bis 18 Uhr Medikamente kaufen.

 Christian Höller (Die Presse)

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hob die Entscheidung der MA 40 über den Entzug der Konzession auf.

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Wiener Politik will Zugriff auf neue Gerichte

Die Bundesländer tun sich schwer, unabhängige Verwaltungsgerichte zu akzeptieren. Insbesondere Wien nützt die Reform zum Versuch, Einfluss zu nehmen: Ein politisch bestellter Präsident soll zentrale Aufgaben erhalten.

INGO RISS (Die Presse)

Die Erfahrungen der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die – je nach Bundesland – oft jahrelang um ihre Unabhängigkeit gegenüber den mächtigen Landesverwaltungen kämpfen mussten, dürften den Abgeordneten im Nationalrat noch gut in Erinnerung gewesen sein. Denn in einer Entschließung forderten alle fünf Parlamentsparteien einstimmig Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Bundesländern dafür gemeinsame Standards zu erarbeiten. Mit anderen Worten, der Nationalrat will, dass dort, wo „Gericht“ draufsteht, auch „Gericht“ drin ist. Man wollte vermeiden, dass die Länder zur Achillesferse der Verfassungsreform werden.

Sieht man die bisher vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte durch, stellt man fest: Die Bedenken des Nationalrates waren berechtigt.

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Migration and Asylum Law Seminar

In der Zeit vom 11. bis 12. September fand in Bukarest (Rumänien) das erste von der AdministrativeLaw Sub-Working Group der EJTN organisierte Migration and Asylum Law seminar statt.

An dieser, im National Institute of Magistracy (NIM) abgehaltenen Veranstaltung  nahmen neben Richterinnen des Verwaltungsgerichtshofes, des Bundesasylgerichtshofes und VerwaltungsrichterInnen aus ganz Europa auch zwei Kollegen vom UVS-Wien teil.

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Entwurf: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012

Erlassung folgender Ausführungsregelungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. Nr. 51/2012: – Erlassung eines Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes; – Erlassung eines Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes; – Erlassung sonstiger einfachgesetzlicher Ausführungs- und Anpassungsregelungen. Ermöglichung einer effizienteren Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere jener mit Auslandsbezug, durch Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, und Durchführung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI durch Änderung des EUVerwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes   Der …

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Rumänien bekommt harte Auflagen von der EU

Beim Aufbau einer unabhängigen Justiz ist das östliche EU-Mitglied noch längst nicht am Ziel Die rumänische Regierung hat sich wegen ihrer jüngsten Beschneidung des Rechtsstaates eine scharfe Schelte aus Brüssel eingefangen. „Die politische Anfechtung von Gerichtsentscheidungen, die Aushebelung des Verfassungsgerichts und üblicher politischer Verfahren sowie die aufgehobene Gewaltenteilung stellen den Willen der Regierung infrage, Rechtstaatlichkeit …

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ZUV – Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Beiträge und Entscheidungen zum öffentlichen Recht

Herausgeber: VUVS

Die Informationsplattform für jene Rechtsbereiche, mit denen die Unabhängigen Verwaltungssenate im Speziellen befaßt sind und ein Ort für standespolitische Anliegen.

Aktuelle Ausgabe  2012/ Nr. 3

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