Der UVS prüft Beschwerden von Bürgern, die sich durch die „öffentliche Gewalt“ in ihren Rechten verletzt sehen.
Bregenz. (VN-reh) Am 7. Jänner 1991 wurde der damalige Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Vorarlberg (UVS) auf seinem Weg zur Arbeit von einem Pkw erfasst und verletzt. Noch schneller als seine Genesung traf die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft ein. Er habe die Straße gequert, ohne die nahegelegene Unterführung zu benutzen. Der Präsident war zwar von seiner Schuldlosigkeit überzeugt, sah aber von einem Einspruch ab, weil dieser Fall sonst mit großer Wahrscheinlichkeit zum ersten Strafberufungsverfahren vor dem UVS geführt hätte.
Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates
Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden