RechtspflegerInnen am Bundesverwaltungsgerichts sollen hauptsächlich zur Unterstützung der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts herangezogen werden.
Der Nationalrat hat bereits im Mai beschlossen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu reformieren und ab dem Jahr 2014 elf neue Verwaltungsgerichte erster Instanz – neun in den Ländern und zwei beim Bund – einzurichten. Damit das Bundesfinanzgericht und das Bundesverwaltungsgericht ihre Arbeit tatsächlich aufnehmen können, müssen aber noch konkrete organisations- und verfahrensrechtliche Bestimmungen sowie Überleitungsregelungen beschlossen werden. Das Organsiationsgesetz für das Bundesfinanzgericht hat den Finanzausschuss des Nationalrats schon in der vergangenen Woche passiert, heute gab der Verfassungsausschuss grünes Licht für das Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts.
Der Beschluss im Ausschuss fiel einstimmig, wobei ein mitberücksichtigter Abänderungsantrag vorwiegend gesetzestechnische Korrekturen enthält. Außerdem wird in Anlehnung an das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Kartellgesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass die vorgesehenen fachkundigen Laien- und ErsatzrichterInnen in Ausübung ihres Amtes unabhängig sind und alle mit dem Richteramt verbundenen Befugnisse haben. Über einen weiteren Gesetzentwurf mit detaillierten Verfahrensregelungen und notwendigen Übergangsbestimmungen wollen die Ausschussmitglieder Ende kommender Woche beraten.
Der Verfassungsausschuss geht davon aus, dass RechtspflegerInnen am Bundesverwaltungsgerichts hauptsächlich zur Unterstützung der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts herangezogen werden. In Fragen kommen demnach vorrangig der Schriftverkehr mit Berhörden und anderen Gerichten sowie Aktenvorlagen und die Erledigung von Gebührenangelegenheiten.