Tabakgesetz: Wirte wollen Schadenersatz von der Republik

Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.

Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.

Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

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VfGH-Chef sieht Zukunft des Landes gefährdet

Höchstgerichtspräsident Gerhart Holzinger mahnt dringend eine Staats-, Demokratie- und Bildungsreform ein: „Was nicht zu Beginn der Legislaturperiode umgesetzt wird, wird nicht realisiert“, sagt Holzinger. Philipp Aichinger (DiePresse.com) Konkret forderte er eine Bildung-, Staats- und Demokratiereform ein. Das jetzige Zusammenspiel aus Bund und Ländern sei „weder Fisch noch Fleisch“. „Der Bundesrat, wie er jetzt existiert, hat …

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Weiter Chaos um das Rauchgesetz

Tabakgesetz lässt derzeit viele Interpretationen zu / UVS hebt oft Strafen wieder auf.

In der österreichischen Gastronomie herrscht zurzeit Chaos. Wie berichtet, steigt die Branche gegen den kürzlich verschärften Nichtraucherschutz auf die Barrikaden. So bringt etwa der Wiener Szenewirt Heinz Polischansky – unterstützt von der Wirtschaftskammer – eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Er fordert 30.000 Euro zurück, die er in Nichtraucherräume investierte hatte – bevor der Verwaltungsgerichtshof verfügte, dass Lokal-Gäste Toiletten erreichen können müssen, ohne durch Raucherbereiche zu gehen.

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Befangenheit: Wenn Richter Tiere schützen

Fünf der in Wiener Neustadt freigesprochenen Tierschützer müssen noch einmal vor Gericht. Kaum ein Richter kann oder will sich aber noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.

von MANFRED SEEH (DiePresse.com)

Andreas Pablik, Richter Foto: Clemens FabryLängst gilt das – nobel formuliert – holprig abgewickelte Wiener Neustädter Tierschützerverfahren als kleines Stückchen Justizgeschichte, an das sich die Justiz selbst am liebsten gar nicht mehr erinnern will. Mit Verdrängung allein dürfte es aber nicht getan sein. Es gab zwar (Mai 2011 war das) durchwegs glatte Freisprüche vom viel kritisierten Mafia-Vorwurf („Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“). Aber: Fünf der ursprünglich zwölf Angeklagten müssen wegen kleinerer Delikte wie Nötigung oder Sachbeschädigung noch einmal vor den Richter. Ihre Freisprüche waren nämlich in eben diesen Punkten aufgehoben worden. Nur: Kaum ein Richter kann oder will sich noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.

 

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Verwaltungsgericht Wien: Landesregierung verzögert Anfechtungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Wiener Landesregierung hat bereits zum zweiten Mal beim Verfassungsgerichtshof die Frist zur Erstattung einer Stellungnahme im Anfechtungsverfahren gegen das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichtes Wien beantragt und bewilligt erhalten.

Damit wird eine Behandlung der Anfechtung der Wiener Oppositionsparteien in der laufenden Session des Verfassungsgerichtshofes immer unwahrscheinlicher. Sollte der Verfassungsgerichtshof Teile des Gesetzes aufheben, wird es praktisch unmöglich werden, diese Bestimmungen noch zu sanieren, bevor das Gericht seine Arbeit aufnimmt.

Diese Vorgangsweise erscheint umso unverständlicher, als die Anfechtung tragende Säulen der Gerichtsorganisation betrifft und Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof gravierende Folgen hätten: Sollte die „organisatorische Verzahnung“ (© EuGH) von kontrollierter Behörde und Gericht als verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig angesehen werden, fehlt es in Wien an einer unabhängigen Rechtsschutzinstanz.

Sollte die Ausgestaltung der rechtlichen Stellung der Landes-Rechtspfleger als verfassungswidrig angesehen werden, würden dem Gericht jährlich für 6.000 Verfahren die Richter fehlen. Und sollte die Konstruktion des Geschäftsverteilungsausschusses als verfassungswidrig erachtet werden, ist jede einzelne Entscheidung des Gerichts von der Aufhebung bedroht.

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Salzburg: Landesregierung beschließt Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden ab 2015

Mit der Vorlage für ein „Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz“ macht die Landesregierung von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden Gebrauch.

In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, kann dann gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.

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Unabhängiger Verwaltungssenat macht Chaos-Zustand in Tiefgarage ein Ende

oÖNGMUNDEN. In Gmundner Parkhaus durfte jeder Lenker alles Mögliche tun, ohne gestraft zu werden.

Die Gmundner Stadtpolizei war bisher so gut wie machtlos gegen anarchistisch anmutende Park-Umtriebe, da die Tiefgarage laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs allen Ernstes „keine Straße mit öffentlichem Verkehr“ war. Diese mit lebenspraktischen Maßstäben nicht nachvollziehbare Rechtsmeinung wurde kürzlich vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gekippt. Sehr zur Erleichterung von disziplinierten Parkhaus-Benutzern und vor allem der Gmundner Stadtpolizei.

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