Land Wien überträgt Gemeinde- und Landesabgaben an das Bundesfinanzgericht

Das Land Wien hat sein Abgabenrecht weitreichend geändert. Im „Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung“ wird für Beschwerden in Landes- und Gemeindeabgaben und den damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsübertretungen die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes vorgesehen. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2013 dieser Übertragung gemäß Art. 97 B-VG seine Zustimmung erteilt.

Betroffen sind davon insgesamt 7 Landes- und Gemeindeabgaben wie Parkometergebühr, Kommunalsteuer, Gebrauchsabgabe etc. Bemerkenswert erscheint, dass Art. 131 Abs. 5 B-VG, der solche Zuständigkeitsübertragungen vorsieht, erst am 1.1.2014 in Kraft treten wird.

Die Folge dieser Zuständigkeitsübertragung ist das Auseinanderfallen der Rechtsschutzinstanzen in jenen Fällen, in denen die Abgabenvorschreibung auf Grund einer erteilten Bewilligung erfolgt (zB bei Erteilung einer Gebrauchserlaubnis für Gastgärten). Beschwerden, die im Bewilligungsverfahren selbst erhoben werden, sind an das Verwaltungsgericht Wien zu richten. Die Zuständigkeitsübertragung steht damit in diametralem Widerspruch zu dem von der Bundesregierung derzeit verfolgten Ziel, Doppelgleisigkeiten abzubauen.

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