Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Zl. B 628/2013 vom 12. Dezember 2013 klargestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn im Verwaltungsstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen wird.
Frank/Wessely: Führerscheingesetz
Das Führerscheingesetz wurde in den letzten Jahren in einigen wichtigen Bereichen novelliert. An den Bedürfnissen der Praxis orientiert, stellt das vorliegende Werk in 3. Auflage die Rechtslage zum 1.1.2014 dar. Dabei gibt es dem Leser neben einer auf den Materialien und der einschlägigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung aufbauenden prägnanten Kommentierung des FSG selbst die Texte der praktisch …
Verwaltungsgericht Wien: Schwierige Rahmenbedingungen

Kurz vor Jahresbeginn brach Geschäftigkeit in jenem Amtshaus der Stadt Wien aus, in dem der Unabhängige Verwaltungssenat Wien und nunmehr das Verwaltungsgericht Wien seinen Sitz hat.
Der Eingangsbereich des Amtshauses wurde mit viel Aufwand neu dekoriert und an der Außenseite ein neues Emblem angebracht. Allerdings nicht – wie erwartet worden war – für das neuen Verwaltungsgericht, sondern für jene Magistratsabteilung, die das Amtshaus verwaltet. Für das Verwaltungsgericht Wien begnügte man sich mit einem Schriftzug in Klebefolie, der an kaum sichtbarer Stelle am Eingang abgebracht wurde.
Wer jetzt das Gebäude von außen sieht oder betritt kann nur mit viel Mühe erkennen, dass es sich dabei um den Sitz eines Gerichtes handelt.
Diese Vorgangsweise kann durchaus als aussagekräftige Symbolik für das Verhältnis des Landes Wien zu „seinem“ Verwaltungsgericht verstanden werden.
Wenn Gerichtsgutachter Kripo spielen

Der OGH bestimmt erstmals: Gutachter, die während der Ermittlungen zum verlängerten Arm der Ermittler werden, kommen später nicht mehr als Gerichtsgutachter in Frage.
VON MANFRED SEEH (DiePresse.com)
Man kennt das aus den großen Korruptions- und Wirtschafts-Strafverfahren: Der Staatsanwalt dirigiert die Ermittlungen, erteilt Aufträge an die Polizei, bestellt einen Gutachter, der Zahlungsströme oder Kontenbewegungen unter die Lupe nimmt. Kommt genug für eine Anklage zusammen, wird diese bei Gericht eingebracht. Eine Verhandlung wird anberaumt. Und dann kommt etwas, das regelmäßig für Wirbel sorgt: Das Gericht bestellt jenen Gutachter, der durch seine Expertise dem Staatsanwalt die Anklage ermöglicht hat, zum Gerichtsgutachter.
Justiz: Grabenkampf um Gerichtsgutachter
Gerichtsgutachter werden mitunter als „heimliche Richter“ bezeichnet. Im Strafverfahren sorgt ihre Bestellung regelmäßig für Aufruhr. Ein Symposium griff die Probleme auf.
von MANFRED SEEH (Die Presse)
Kurz die Grundproblematik: Seit der Staatsanwalt Leiter der Ermittlungen ist (eine Aufgabe, die früher in großen Fällen dem – mittlerweile abgeschafften – U-Richter zukam), bestellt folgerichtig auch der Staatsanwalt den Gutachter. Er ist es auch, der die Fragestellung ausarbeitet und somit den Gutachter führt. Nach Abschluss der Ermittlungen kommt es (wenn die Sache nicht eingestellt wird) zur Verhandlung. In aller Regel wird dann der Gutachter – also jene Person, die dem Staatsanwalt das Schreiben einer Anklage ermöglicht hat – vom Gericht zum offiziellen Gerichtsgutachter geadelt.
Behörden zu Information verpflichtet
Europäischer Gerichtshof in Straßburg verurteilt Österreich, weil Tiroler Grundverkehrskommission sich geweigert hat, Entscheidungen zu veröffentlichen. Österreichs Behörden müssen auskunftsfreudiger werden. Das steht schon fest, noch ehe die Koalition ein darauf gerichtetes Vorhaben umsetzt. Laut dem Regierungsprogramm sollen ja unter dem Motto „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ alle Staatsorgane verfassungsgesetzlich verpflichtet werden, „Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit …
Landesverwaltungsgericht NÖ stellte Aufgabenbereiche vor
Pro Jahr wird mit etwa 8.000 Fällen gerechnet.
Mit 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich seine Tätigkeit aufgenommen. Der Standort in St. Pölten mit drei Außenstellen in Zwettl, Mistelbach und Wiener Neustadt ersetzt die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS), den Asylgerichtshof sowie rund 120 weitere Behörden und prüft Entscheidungen der Verwaltung.
Präsident Patrick Segalla stellte am Freitag in St. Pölten einen Teil seines Teams und die Aufgabenbereiche der neuen Rechtsschutzinstanz vor.
Höchstgericht: Die Modernisierer im Talar
Imer öfter liegt es an Verfassungsrichtern, für ein liberaleres Recht zu sorgen. Aber warum eigentlich? Und ist es bedenklich, wenn Richter statt Politiker Gesetze modernisieren?
von Philipp Aichinger und Ulrike Weiser (Die Presse)
„Es ist unübersehbar geworden, dass sich der Verfassungsgerichtshof immer weiter von einer politikfreien Normenprüfung entfernt und in immer höherem Maße seine rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen Ambitionen durchzusetzen versucht.“ Sagte das einst a) Jörg Haider oder b) Heinz Fischer?
Polizei verordnet Vermummungsverbot in Wiener City
In der Wiener Innenstadt gilt am Freitag ein Vermummungsverbot – und das, obwohl ein Kälteeinbruch prognostiziert wird.
(DiePresse.com)
Grund ist der Akademikerball, der am 24. Jänner von der FPÖ in der Hofburg veranstaltet wird. Polizeisprecher Roman Hahslinger bestätigte am Mittwoch gegenüber dem „ORF Wien“ einen entsprechenden Bericht der „Wiener Zeitung“: „Es ist das erste Mal, dass im Zuge des Akademikerballs ein Vermummungsverbot ausgesprochen wird“.
Glücksspielgesetz: Im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten
Kritik gibt es am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen.
Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (§52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (§168) verfolgt werden. Weil nur eines von beiden angewandt werden darf (Doppelbestrafungsverbot), will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.