Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.
Das Land Salzburg muss den Mitarbeitern der Landeskliniken und hunderten weiteren Landesbediensteten 32 Millionen Euro an Gehältern nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht in Absprache mit dem europäischen Gerichtshof entschieden. Aber das betrifft nicht nur Salzburg, sondern wohl das gesamte Bundesgebiet. So gesehen wird das Urteil wohl richtungsweisend sein für den gesamten öffentlichen Dienst, also für Bund, Länder und Gemeinden.
Das Land Salzburg kommt finanziell nicht und nicht zur Ruhe: Jüngster Fall ist ein Urteil des Arbeitsgerichts. Dieses hat nun entschieden, dass den Mitarbeitern der Landeskliniken ihre Vordienstzeiten zu 100 Prozent anzurechnen sind. Das ist bis jetzt nur zu 60 Prozent geschehen. Davon betroffen sind nicht nur 3.500 Spitals-Angestellte, sondern auch Hunderte Mitarbeiter im normalen Landesdienst. Die Kosten für die Nachzahlungen betragen rund 32 Millionen Euro.
Betriebsrat und Ärztekammer haben das Land geklagt
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich viele neue Richter: Neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte wurden geschaffen. Doch aller Anfang ist schwer: Der sonst gewohnte Talar ist bei vielen Richtern noch nicht angeliefert worden. Und mehr noch: Einige Richter müssen sogar selbst zahlen, wenn sie die offizielle Ausstattung haben wollen.
Keine 10 Tage war das VwGVG in Kraft, schon wurde vom Landesverwaltungsgericht Tirol ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Überprüfung des § 17 VwGVG, konkret auf den Ausschluss der Anwendbarkeit des IV. Teils des AVG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, gestellt.