Die Amtssignatur ersetzt nicht die Genehmigung eines Bescheides. Von dieser Entscheidung sind bei der GKK mehrere tausend Verfahren betroffen.
Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem Beschwerdeverfahren gegen die Kostenvorschreibung durch Tiroler Gebietskrankenkassa ( Beitragszuschlag nach § 113 ASVG) zu dem Schluss, dass es der behördlichen Erledigung am Bescheidcharakter mangelt (Erkenntnis vom 19.5.2014, Zl. 1402 2004126-1/4E).
Die dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (Erkenntnis vom 15.10.2014, RA 2014/08/0009).


Zwei aktuelle Projekte des Justizministeriums sollen unser Arbeitsumfeld und unseren Berufsalltag neu gestalten: Justiz 3.0 und die Teamassistenz. Es geht um die Einführung des elektronischen Akts samt weitgehendem Ausbau von IT-Lösungen und die Neuorganisation des Kanzleibetriebs.
Das im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene
In der Affäre um Missstände in der BH Zell am See ist die Suspendierung der Bezirkshauptfrau vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden.