Novelle zum Vergaberecht: Steigt das Anfechtungsrisko durch das Bestbieterprinzip?

StandardNoch vor der notwendigen Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien (April 2016) plant der österreichische Gesetzgeber derzeit eine weitere Novelle zum Bundesvergabegesetz.

Es soll insbesondere eine strengere Festlegung des Bestbieterprinzips vorgesehen werden. Wenn aber mangels objektiver Qualitätsmerkmale der Leistung auf subjektive Qualitätsbewertungen wie z.B. Jurybewertungen zurückgegriffen werden muss, steige das Anfechtungsrisiko, so die Kritiker des Gesetzesvorhabens.

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