Im Dickicht des Föderalismus (2)

dornroeschen-d35ed8b6-9bea-4369-a0da-80f895fbc3e3Parallele Justizstrukturen bilden sich heraus

Die Länder konnten bei Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit klare verfassungsrechtliche Vorgaben für die die Organisations- und Dienstrechte der Verwaltungsgerichte erfolgreich verhindern. Der damit eröffnete „Föderale Wettbewerb“ führt schon nach etwas mehr als einem Jahr bei den Verwaltungsgerichten zur Herausbildung neuer, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abweichender Strukturen im Organisations- und Dienstrecht.

So gibt es bereits Verwaltungsrichter, die an die Behörde „zurückverliehen“ werden, bei denen sie vor ihrer Ernennung beschäftigt waren, es gibt Verwaltungsrichter, die – karenzbedingt – nur Teilzeit arbeiten wollte, das aber nicht als Richter dürfen, sondern nur als (wieder weisungsgebundene) Verwaltungsbeamte, es gibt Richter, die – bei gleichen Voraussetzungen – Gehälter beziehen, die um bis zu 40 Prozent differieren und Richter die nicht Beamte, sondern Vertragsbedienstete sind. Für die Arbeitszeit der Richter gibt es in Österreich aktuell genauso viele unterschiedliche Regelungen wie es Definitionen von Finanzschulden gibt: zehn.

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Gerichtsgebühren zu hoch: „Es fehlen uns Prozesse“

Gerhard Jelinek, Präsident des Oberlandesgerichtes Wien Foto: Clemens Fabry
OLG Präsident Jelinek

Gerhard Jelinek, neuer Präsident des Oberlandesgerichts Wien, fordert eine Senkung der Gerichtsgebühren.

Philipp Aichinger und Benedikt Kommenda  (Die Presse)

„Manchmal würde ich mir wünschen, dass man das mangelnde Beherrschen von Emotionen etwas stärker sanktioniert als das Verhalten von Richtern, die ihr Pensum nicht erfüllen. Das ist meine persönliche Meinung …

Dass Justizverwaltungsorgane, die meist auch selbst judizieren, die Dienstaufsicht teilweise unzureichend ausgeübt haben, mag stimmen. Oft scheuen sie sich, den rechtsprechenden Richtern höhere Rechtsprechungsanteile aufzuhalsen und sich selbst mehr der Justizverwaltung zu widmen.

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Im Dickicht des Föderalismus (1)

6901684c94d301f0In Österreich gibt es unglaublich viele, unglaublich teure Parallelstrukturen; die Praxis des Finanzausgleichs entkoppelt Einnahmen- und Ausgabenverantwortung

Beim Förderwesen versickern geschätzte 15 Mrd. Euro jährlich in einem weitgehend unkoordinierten und vielfach intransparenten Nebeneinander von Bund und Länder. Das schreibt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im seinem im Jahr 2013 erschienenen Buch „Österreich 2050“.

In Zahlen ausgedrückt: 99 Bezirke, 2357 Gemeinden, 64 Bundesräte, 77 Landesräte und 448 Landtagsabgeordnete, 141.000 Landes- und 74.000 Gemeindebeamte. Nur fünf andere Staaten weltweit, darunter Exoten wie Mikronesien, leisten sich eine so üppige Regionalbürokratie wie Österreich. Das hat die Zeitschrift „Profil“ im Jahr 2010 recherchiert.

Was bei dieser Aufzählung noch fehlt, sind die 120 Sonderbehörden, die bis zum 31.12.2013 für den Rechtsschutz im öffentlichen Recht verantwortlich waren.

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Neue EU-Richtlinie zur Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland

fachgruppe EuroparechtDie Polizeibehörden der EU-Staaten können künftig Auskünfte über die Fahrzeugbesitzer in anderen EU-Staaten bei einer Reihe von schweren Verkehrsdelikten beantragen.

Konkret geht es dabei um Geschwindigkeitsübertretung, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit und Drogeneinfluss am Steuer, Fahren ohne Helm, Handytelefonieren am Steuer und die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens.

Diese Richtlinie wurde heute vom EU- Parlament beschlossen. Die (neuerliche) Beschlussfassung war erforderlich geworden, nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.05.2014, Rechtssache C-43/12, die Richtlinie für nichtig erklärt hatte. Grund dafür war, dass die Richtlinie nicht als Maßnahme der Verkehrspolitik erlassen worden war, sondern im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit.

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„Genehmigungspflichtige“ Versammlungen ?

Bei Demonstrationen in Einkaufsstraßen oder bei Demonstrationen gegen den Wiener Akademikerball taucht sie immer wieder auf, die Meldung, dass die Veranstaltung erst von der Polizei genehmigt werden muss. Und: Nicht genehmigte Kundgebungen würden im äußersten Fall aufgelöst, das sei „keine Frage“. So wurde kürzlich der Wiener Polizeipräsident Pürstl zitiert. Ein Beitrag im „Standard“ geht der …

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VwG Judikatur / Vergaberecht

Fachgruppe VergaberechtDer Grundsatz der Vergabe zu angemessenen Preisen gilt auch für Aufträge, die im Wege einer einfachen elektronischen Auktion vergeben werden.

Nach einer neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) liegt es in der Natur der Sache, dass etwaige Unterangebote gegebenenfalls nicht mit dem Erstangebot vor Durchführung der Auktion abgegeben werden, sondern sich gerade durch das wechselseitige Unterbieten am Schluss der Auktion ergeben könnten, weshalb die Prüfung, ob allenfalls ein Unterangebot vorliegt, naturgemäß beim erfolgreichen Letztangebot der Auktion Sinn macht.

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VwG Judikatur / Vergaberecht

Fachgruppe VergaberechtNeues zu „Fastweb“: Es kann nicht darauf ankommen, welche Ausscheidensgründe vorliegen, um die Antragslegitimation zu bejahen.

Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) zu Folge ist in „Fastweb-Konstellationen“ der Gleichartigkeit von gegebenenfalls vorliegenden Ausscheidensgründen keine entscheidende Bedeutung beizumessen.

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NÖ: Initiativantrag auf Volksbefragung war zulässig

BürgerinitiativeBürgerkommittee bekam vom Landesverwaltungsgericht Recht.

Lange war der geplante Windpark am Amerlingkogel in Pyhra (Bezirk St. Pölten) das Thema in der Gemeinde. Die Bürgerinitiative „Komitee Zukunft Lebensqualität“ hatte gegen das Projekt mobilisiert und viele Bürger erreicht. Bürgermeister Werner Schmitzer wollte es lange trotzdem durchziehen. Die Bürgerinitiative hat daraufhin einen Initiativantrag auf Durchführung einer Volksbefragung gestellt. Doch der Bürgermeister wies den Antrag per Bescheid zurück. Das Bürgerkomitee legte Einspruch ein und bekam jetzt vom niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht (LvwG) Recht .

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Judikatur VfGH: Verfassungsgericht verlangt bessere Mindestsicherung

Standard

Familienbeihilfe darf nicht gegenverrechnet werden

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhilft Menschen mit Behinderung zu mehr Geld. Die Höchstrichter haben eine Bestimmung in der oberösterreichischen Mindestsicherungsverordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben – diese hatte festgelegt, dass der Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit Behinderung für das Jahr 2013 um 224,60 Euro pro Monat niedriger ist als jener für Menschen ohne Behinderung.

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