Parallele Justizstrukturen bilden sich heraus
Die Länder konnten bei Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit klare verfassungsrechtliche Vorgaben für die die Organisations- und Dienstrechte der Verwaltungsgerichte erfolgreich verhindern. Der damit eröffnete „Föderale Wettbewerb“ führt schon nach etwas mehr als einem Jahr bei den Verwaltungsgerichten zur Herausbildung neuer, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abweichender Strukturen im Organisations- und Dienstrecht.
So gibt es bereits Verwaltungsrichter, die an die Behörde „zurückverliehen“ werden, bei denen sie vor ihrer Ernennung beschäftigt waren, es gibt Verwaltungsrichter, die – karenzbedingt – nur Teilzeit arbeiten wollte, das aber nicht als Richter dürfen, sondern nur als (wieder weisungsgebundene) Verwaltungsbeamte, es gibt Richter, die – bei gleichen Voraussetzungen – Gehälter beziehen, die um bis zu 40 Prozent differieren und Richter die nicht Beamte, sondern Vertragsbedienstete sind. Für die Arbeitszeit der Richter gibt es in Österreich aktuell genauso viele unterschiedliche Regelungen wie es Definitionen von Finanzschulden gibt: zehn.