Neue EU-Richtlinie zur Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland

fachgruppe EuroparechtDie Polizeibehörden der EU-Staaten können künftig Auskünfte über die Fahrzeugbesitzer in anderen EU-Staaten bei einer Reihe von schweren Verkehrsdelikten beantragen.

Konkret geht es dabei um Geschwindigkeitsübertretung, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit und Drogeneinfluss am Steuer, Fahren ohne Helm, Handytelefonieren am Steuer und die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens.

Diese Richtlinie wurde heute vom EU- Parlament beschlossen. Die (neuerliche) Beschlussfassung war erforderlich geworden, nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.05.2014, Rechtssache C-43/12, die Richtlinie für nichtig erklärt hatte. Grund dafür war, dass die Richtlinie nicht als Maßnahme der Verkehrspolitik erlassen worden war, sondern im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit.

Die EU-Kommission versicherte, die Regelung gelte in jedem Fall für alle EU-Staaten. „Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer strengeren Durchsetzung der Verkehrsregeln in der EU“.

In der Vergangenheit war die Verfolgung von Verkehrsdelikten oft daran gescheitert, dass die Behörden in der Heimat des Verkehrssünders kein Interesse daran hatten, Strafen für einen EU-Nachbarn einzutreiben.

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