48-Jähriger wollte Ordnungsstrafe nicht bezahlen. Er forderte von einem Richter Geld. Urteil: Drei Monate bedingt.
Von Claudia Stöcklöcker (NÖN)
Zu schnell war ein 48-Jähriger aus dem Bezirk Melk mit seinem Auto unterwegs und musste dafür Strafe zahlen. Das brachte ihn in Rage, wutentbrannt reichte er verunglimpfende Eingaben beim Landesverwaltungsgericht NÖ ein. Dafür setzte es eine saftige Ordnungsstrafe, Schluss war damit aber nicht.Der 48-Jährige warf einem Verwaltungsrichter zu Unrecht falsche Zeugenaussage vor und schickte ihm eine E-Mail.
Gutachter haben eine große Macht.
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Revisonsbefugnis von Selbstverwaltungskörpern
Ein Vorarlberger Student hat vor dem Verwaltungsgericht in Wien Recht bekommen. Seine Festnahme im Oktober 2014 durch die Wiener Polizei war rechtswidrig.