NÖ: Initiativantrag auf Volksbefragung war zulässig

BürgerinitiativeBürgerkommittee bekam vom Landesverwaltungsgericht Recht.

Lange war der geplante Windpark am Amerlingkogel in Pyhra (Bezirk St. Pölten) das Thema in der Gemeinde. Die Bürgerinitiative „Komitee Zukunft Lebensqualität“ hatte gegen das Projekt mobilisiert und viele Bürger erreicht. Bürgermeister Werner Schmitzer wollte es lange trotzdem durchziehen. Die Bürgerinitiative hat daraufhin einen Initiativantrag auf Durchführung einer Volksbefragung gestellt. Doch der Bürgermeister wies den Antrag per Bescheid zurück. Das Bürgerkomitee legte Einspruch ein und bekam jetzt vom niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht (LvwG) Recht .

Laut dem LvwG ist der „vorliegende Initiativantrag zulässig“ und muss behandelt werden. Der Bürgermeister hatte ja damit argumentiert, dass dem Initiativantrag auf Volksbefragung nicht stattzugeben sei, weil zum damaligen Zeitpunkt der Raumordnungsplan des Landes noch nicht in Kraft getreten war. Das ist laut dem Gericht aber nicht zulässig. Der Antrag entspricht laut LvwG „zweifellos den Formalanforderungen“.

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