„Genehmigungspflichtige“ Versammlungen ?

kundgebungBei Demonstrationen in Einkaufsstraßen oder bei Demonstrationen gegen den Wiener Akademikerball taucht sie immer wieder auf, die Meldung, dass die Veranstaltung erst von der Polizei genehmigt werden muss.

Und: Nicht genehmigte Kundgebungen würden im äußersten Fall aufgelöst, das sei „keine Frage“. So wurde kürzlich der Wiener Polizeipräsident Pürstl zitiert.

Ein Beitrag im „Standard“ geht der Frage nach, warum sich in Österreich das Gerücht über die Genehmigungspflicht für Demonstrationen so hartnäckig hält.

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