
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 legen in Deutschland die Länder die Gehälter ihrer Richter fest.
Richter und Staatsanwälte beschwerten sich gegen die in einigen Ländern zu geringen Gehälter und forderten, dass der Gesetzgeber bei der Festsetzung des Gehalts das „Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft“, „die Verantwortung des Amtes“ sowie die erforderliche Ausbildung des Amtsinhabers zu berücksichtigen habe.
Das Bundesverfassungsgericht musste daher die Frage beantworten, welche Besoldung für einen Richter angemessen ist.