Donnerstag, 10. Dezember 2015
Salzburg, Edmundsburg
Die Teilnahme ist kostenlos
Wien: Der Bezirksamtsleiter vom Magistratischen Bezirksamt 1/8 über seine Erfahrungen und Eindrücke beim Verwaltungsgericht in Paris In Frankreich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in einem eigenen Gesetzbuch (Code de justice administrative). Über Beschwerden in Verwaltungsangelegenheiten (außer in Verwaltungsstrafsachen) ent scheidet zunächst das Tribunal administratif, das dem Verwaltungsgericht in Österreich entspricht. Gegen …
Donnerstag, 10. Dezember 2015
Salzburg, Edmundsburg
Die Teilnahme ist kostenlos
Ältere bestellten Alkohol für Jugendliche – Strafe für Wirt. Der Begriff Ausschank sei weit gezogen, urteilte das Gericht.
Die noch nicht ausjudizierte Rechtsfrage: Umfasst das Ausschankverbot auch die Weitergabe von Alkohol durch „Mittelsmänner“?


Im Europasaal der Edmundsburg fand kürzlich die Bundesländertagung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) statt.
Die seit 2007 alle zwei Jahre abgehaltene Tagung dient sowohl der fachlichen aber auch kollegial-geselligen Begegnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VfGH. Aktuelle und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch die LVwG-Präsidenten Johannes Fischer und Armin Ragossnig sowie Richter und Richterinnen der Verwaltungsgerichte, nutzten die Tagung als Forum für einen regen Austausch zu den einzelnen Vortragsthemen, die sich mit verschiedenen Aspekten der Verwaltungsorganisation befassten.
Neben den einleitenden Worten von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprachen auch Verfassungsrichter Georg Lienbacher, der als Hausherr fungierende Vizerektor der Universität Salzburg, Rudolf Feik, und die Präsidentin des Salzburger Landtags, Brigitta Pallauf.
Der wissenschaftliche Diskurs stand in diesem Jahr unter dem Thema „Verwaltung für die Bürger“.

Das Verwaltungsgericht im nordfranzösischen Lille hat die Behörden aufgefordert, für bessere Bedingungen zu sorgen.
Die Präfektur des Départements Pas-de-Calais und die Gemeinde Calais sollen unter anderem 50 Toiletten und 10 zusätzliche Wasserzapfstellen einrichten, wie das Gericht am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Paris bestätigte. Außerdem sollen ein Müllsammelsystem eingeführt und das Gelände gereinigt werden. Zudem wurden bessere Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsdienste verlangt.
Wien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:
UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.
Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.
Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.
Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.
In zwei goldenen Türmen in Luxemburg wird vieles entschieden, worauf man sich zuvor in Brüssel nicht hat einigen können: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss immer wieder „Lücken“ füllen, die EU-Rat, -Parlament und -Kommission offen lassen. Europas Höchstgericht wird von den EU-Gesetzgebern damit in eine heikle Position gedrängt. Für den Juristen Alberto Alemanno haben die EuGH-Richter …

Diese Anmeldung betrifft den Austausch von zwei Wochen bzw. langdauernde Hospitationen bei EGMR, EuGH und EuroJust.
Die große Neuerung besteht in der alleinigen Möglichkeit der Online-Anmeldung bis 30. November 2015. Danach wird das Online Formular nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Zuteilung an die Gastgerichte soll bereits mit 8. Jänner abgeschlossen sein.
Quo vadis, Herr Minister?
von Sabine Matejka
Die Personalsenate sind keine Verwaltungskörper, sie sind Gerichte. Als solche treffen sie ihre Entscheidungen unabhängig, frei von äußeren Einflüssen, aufgrund der vom Gesetz vorgegebenen Maßgaben und Kriterien.
Ihre Besetzungsvorschläge dürfen nicht als bloße Empfehlungen behandelt werden.
Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den Regeln der im Dezember 2014 beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird.
Nach diesen Regelungen können je nach Fall und Sachlage der Verfassungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden.
Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) kann ein Untersuchungsausschuss beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragen, wenn eine Auskunftsperson der ihr zu eigenen Handen zugestellten Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht Folge leiste.