Wiener Glücksspiel: Novomatic unterliegt privatem Kläger

diepresseDas Landesgericht Wiener Neustadt hat einer Klage eines Privatmannes teilweise stattgegeben, der behauptet hatte, im Prater-Casino von Novomatic insgesamt 138.350 Euro verspielt zu haben. 

Hätte Novomatic die Grenzen des – mittlerweile in Wien verbotenen – kleinen Glücksspiels eingehalten, hätte er keinen Anreiz zum Spiel gehabt, so die Argumentation. Der Maximaleinsatz pro Spiel betrug laut Glücksspielgesetz (GSpG) 50 Cent, der höchstmögliche Gewinn 20 Euro.

Das Gericht fand den Novomatic-Einwand, die strittigen Apparate seien verwaltungsbehördlich genehmigt gewesen als „unzutreffend“. Da mit den Geräten mehr als 50 Cent pro Spiel eingesetzt und mehr als 20 Euro gewonnen werden könne, handle es sich nicht um Münzgewinnspielapparate gemäß dem Wiener Veranstaltungsgesetz. „Es liegt daher keine verwaltungsbehördliche Genehmigung der verfahrensgegenständlichen Spiele und Spielapparate vor.“

Das Gericht hatte sich von den Automaten selbst ein Bild gemacht und einen Lokalaugenschein in der Prater-Spielhalle durchgeführt. Beim Lokalaugenschein des Gerichts dauerte es nur 32 Sekunden, bis bei einem bestimmten Spiel 50 Euro verzockt waren – trotz eines Zwischengewinns von 5 Euro.

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