Deutschland: Identitätsfeststellung von Demonstranten nur bei konkreter Gefahr für öffentliche Sicherheit

Bundesverfassungsgericht logoDas deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gegenüber der Polizei gestärkt.

Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss darf die Polizei nur dann die Identität von Demonstrationsteilnehmern feststellen, wenn eine „konkrete Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

Filmt die Polizei eine Demonstration, dürfe sie nicht ohne Weiteres die Identität von Teilnehmern feststellen, die die Polizisten ihrerseits filmen. Sonst bestehe die Gefahr, dass solche Demonstranten „aus Furcht vor polizeilichen Maßnahmen“ auch zulässige Film- oder Fotoaufnahmen und damit „Kritik an staatlichem Handeln“ unterlassen.

Hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes lesen …

Siehe dazu auch: Löschen von Filmen auf Kamera eines Demonstranten ist laut Gericht “gröblicher Eingriff”

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