Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, für Computer mit Internet-Anschluss muss daher keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 30. Juni 2015 (Ro 2015/15/0015) eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
VfGH hebt neuerlich § 106 Abs. 1 StPO teilweise auf
Mit Erkenntnis zu den Zl. G 233/2014, G 5/2015 vom 30.06.2015 hat der VfGH in § 106 StPO (neuerlich) die Worte „Kriminalpolizei oder“ aufgehoben, und damit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte auch für solche Akte polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt ab Mitte 2016 wiederhergestellt, die in kriminalpolizeilicher Funktion nach der StPO vorgenommen worden sind, wenn bis dahin keine andere Lösung (iS einer klaren Zuständigkeitsregelung) getroffen wird. Er folgte damit einem Gesetzesprüfungsantrag des VwG Wien.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.07.2016 in Kraft.
VwGH Judikatur / AuslBG Übergangsbestimmungen für Rumänien und Bulgarien
Der VwGH hat seinem jüngesten Erkenntis zur Zl. Ra 2014/09/0033 vom 20.05.2015 entschieden, dass nur jene Maßnahmen zur Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt von rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern bis 5 Jahre nach dem Beitrittstag anwenden sind, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft waren. Später eingeführte Bestimmungen sind auf die Beschäftigung von Rumänen und Bulgaren nicht anzuwendbar, wie etwa auch die danach neu geschaffene gerichtliche Strafbestimmung des § 28c AuslBG oder höhere Strafrahmen.
3. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit
Das 3. Forum Verwaltungsgerichtbarkeit am 24. und 25. September 2015 wird sich dem Thema „leistbarer Rechtsschutz“ widmen. Der Vorsitzende des Dachverbandes der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) Markus Thoma wird wie bereits beim 2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit einen Programmpunkt mit seinem Bericht bestreiten. Veranstaltungsort: Juridicum, Wien I., Schottenbastei 10–16 Programm
VfGH hebt § 40 VwGVG über Verfahrenshelfer als verfassungswidrig auf
In dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 40 VwGVG hat der VfGH mit Erkenntnis vom 25. Juni 2015 zur Zl. G 7/2015 entschieden, § 40 VwGVG idF BGBl. I 33/2013, dessen sieben Absätze eine untrennbare Einheit bilden, wegen Verstoßes gegen Art. 6 EMRK als verfassungswidrig aufzuheben. Ein genereller Ausschluss der Verfahrenshilfe in adminstrativen Verwaltungsangelegenheiten ist demnach unzulässig. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in Kraft.
Die Aufhebung wurde mit BGBl I Nr. 82/2015 am 14. Juli 2015 kundgemacht.
Umweltrecht: Brisantes VwGH-Urteil
Anrainerin bekam im Streit um ein Einkaufszentrum vom Verwaltungsgerichtshof recht − jetzt muss der Gesetzgeber handeln.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Betriebsanlagengenehmigung für ein Fachmarktzentrum in Klagenfurt gekippt, weil eine Anrainerin in Sachen UVP-Pflicht nicht mitreden durfte. Damit steht zweierlei nun endgültig fest: Die derzeitige Rechtslage ist unhaltbar – und Projektwerber werden künftig viel stärker die Interessen der Anrainer berücksichtigen müssen.
Österreichs Strafjustiz eine Geheimjustiz?
Zugang zum Recht. Bei Weitem nicht alle letztinstanzlichen Gerichtsentscheidungen werden im Internet veröffentlicht. Dabei wäre der Zugang zu ihnen für Rechtsberufe und Interessierte wichtig, um auf die Rechtsprechung reagieren zu können. Ein Beispiel: Ein sogenannter Topanwalt hatte sich vor Beginn einer Gerichtsverhandlung von einer Boulevardzeitung mit seinem Klienten ohne dessen Erlaubnis ablichten lassen. Da der …
Stellenausschreibung für das LVwG Steiermark
Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark werden im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht.
Fixstelle, 100 %, Besoldungsschema StLVwG oder Dienstklassensystem mit Anspruch auf eine Verwendungszulage. Die Höhe der Verwendungszulage ist von der ausgeübten Funktion abhängig.
Marktordnungsnovelle soll Beschwerdeverfahren beschleunigen
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Marktordnung sollen künftig schneller abgewickelt werden. Das ist zumindest das Ziel einer Novellierung des Marktordnungsgesetzes, die gestern vom Nationalrat auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich angenommen wurde.
Erreicht werden soll die Verfahrensbeschleunigung durch die Möglichkeit, aufwändige Sachverhaltserhebungen und Sachverhaltsergänzungen an Fachbehörden wie die Agrarmarkt Austria (AMA) auszulagern. Die Opposition befürchtet dadurch allerdings erhebliche Interessenskonflikte.
Anwälte warnen vor Angriffen auf Grundrechte
„Die Politik schuldet der Rechtsprechung Respekt“, mahnt Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Beim Versuch, Terror zu bekämpfen, schränke die Politik Grundrechte ein, kritisieren die Rechtsanwälte
Maria Sterkl/ Der Standard
Ein „Aushöhlen der Grundrechte“ befürchten die österreichischen Rechtsanwälte. Aktueller Anlass zur Sorge ist das polizeiliche Staatsschutzgesetz, das den Verfassungsschützern mehr Werkzeuge in die Hand gibt, unbescholtene Bürger zu bewachen. Die rot-schwarze Koalition baue „ein dichtes Spitzelnetz in ganz Österreich“ auf, warnt Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK).