Immer wieder sind die Verwaltungsgerichte mit der illegalen Verbringung von Kraftfahrzeugen ins Ausland – meistens nach Nigeria- befasst.
Im Regelfall in der Gestalt von Verwaltungsstrafverfahren mit Geldstrafen, jenseits der 10.000 Euro. Eingeleitet werden diese Verfahren sehr häufig auf Grundlage einer Anzeige deutscher Behörden, welche österreichische Autotransporte auf dem Weg nach Hamburg oder Rotterdam kontrollieren.
Der 18. Deutsche Verwaltungsgerichtstag wird vom 1. bis zum 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden.
Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt auch die im Frühjahr überfallsartig beschlossene Gehaltsreform nicht zu einer unionrechtskonformen Anrechnung von Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden.

Das LVwG OÖ hat in einem aktuellen Erkenntnis ein Angebot, das nicht an der dafür vorgesehenen Stelle am Ende des Leistungsverzeichnisses, sondern an verschiedenen anderen Stellen gefertigt war, also nicht rechtsgültig unterfertigt und nicht ausschreibungskonform beurteilt.