Über Anfrage des irischen „High Court“ hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die USA darauf Bedacht zu nehmen, ob dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Beschwerdeführer ist der österreichische Staatsangehörige Maximillian Schrems. Dieser vertritt die Ansicht, dass – nach den Enthüllungen von Edward Snowden – das Recht und die Praxis in den Vereinigten Staaten keinen wirklichen Schutz dagegen bieten, dass der amerikanische Staat die in dieses Land übermittelten Daten überwacht.
Nach der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland zulässig , wenn es ein angemessenes Schutzniveau für diese Daten gewährleistet.



Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich macht nun mit einem besonderen Wunsch auf sich aufmerksam. Die Richterinnen und Richter treten für Verbesserungen beim Wahlrecht in Niederösterreich ein.
Um die illegale Verbringung von Abfall in Ländern außerhalb der EU besser bekämpfen zu können, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen abgeändert.