EuGH: Ungarisches Verbot des Betriebs von Geldspielautomaten möglicherweise EU-rechtswidrig

fachgruppe EuroparechtDie ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos verbieten, verstoßen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11.06.2015 möglicherweise gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit.

Der EuGH stellte in diesem Zusammenhang klar, dass der nationale Gesetzgeber, wenn er eine Genehmigung widerruft, die ihrem Inhaber die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, eine angemessene Entschädigungsregelung oder einen hinreichend langen Übergangszeitraum vorsehen muss, damit sich der Inhaber der Genehmigung darauf einstellen kann (Az.: C-98/14).

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Facebook-Mythen: Die Mindestsicherung als „Hängematte“

orf-atDie Mindestsicherung lade dazu ein, auf der faulen Haut zu liegen. Viele würden den Sozialstaat betrügen und die Mindestsicherung zu Unrecht beziehen.

Es zahle sich gar nicht mehr aus, arbeiten zu gehen. Die meisten Mindestsicherungsbezieher seien Flüchtlinge.

Diese und ähnliche Behauptungen kursieren als angebliche Fakten auf Facebook – und werden bis zu 100.000-mal geteilt. ORF.at hat Daten zusammengetragen sowie mit zwei Experten vom Sozialministerium und von der Armutskonferenz gesprochen und einen Betroffenen interviewt. Es ergibt sich dadurch ein anderes Bild.

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Online-Apotheken auch in Österreich

online apoDas Inkrafttreten der Novelle zum Arzneimittelgesetz bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen: Ab 25. Juni wird es in Österreich einen nationalen Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken geben, dafür haben sich bisher sechs Apotheken angemeldet.

Es werden neue gerichtlich Tatbestände in Kraft treten (§ 82 b und c) und die verwaltungsstrafrechtlich zu ahndenden Übertretungen (§§ 83 und 84) ausgeweitet. Und es wird eine neue Berufgruppe, die „Arzneimittelvermittler“ in das Gesetz aufgenommen.

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Wien, „sicheres Pflaster für Auftragsmord“

FalterEin Gericht verurteilt die Republik: Das Innenministerium hätte einen Politmord verhindern können

Jetzt wird der Fall wohl wieder für internationale Schlagzeilen sorgen, denn die Republik Österreich, so besagt ein vergangene Woche ergangenes vernichtendes Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien, trägt Mitschuld am Tod des Flüchtlings.

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Neues Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz am 16.06.2015 beschlossen

Mitarbeiter der Finanzpolizei Quelle: BMF
Mitarbeiter der Finanzpolizei
Quelle: BMF

Scheinfirmen: Schwarze Schafe werden im Internet veröffentlicht

Unternehmen sollten sich künftig genau anschauen, welche Subfirmen sie beauftragen

Finanz und Krankenkassen klagen seit Jahren über sie: Scheinfirmen, die nie vorhatten, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Ihnen auf die Schliche zu kommen, ist oft nicht leicht.

Ein neues Gesetz gegen Sozialbetrug, das am Dienstag gemeinsam mit der Steuerreform vom Ministerrat beschlossen wurde, sieht nun massive Verschärfungen vor und nimmt die Auftraggeber der Scheinfirmen stärker in die Pflicht. Aus rechtsstaatlicher Sicht wird die Novelle von einigen Experten durchaus kritisch betrachtet.

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Auskunftspflichtgesetz: Pauschale Auskunftsverweigerung war rechtswidrig

vwgh-logoBescheid des Wirtschaftsministers wegen Begründungsmängeln aufgehoben

Der Beschwerdeführer hatte – gestützt auf das Auskunftspflichtgesetz – vom Wirtschaftsminister die Übermittlung einer Liste aller Unternehmen mit „anerkannten Eurofighter-Gegengeschäften“ begehrt. Der Minister verweigerte die Auskunft, da ihm keine abschließende Liste von Unternehmen mit den vom Ministerium anerkannten Gegengeschäften vorliege. Zudem sei die Abwicklung des Gegengeschäftsvertrages Gegenstand laufender Verfahren vor verschiedenen Behörden und die Veröffentlichung von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften könne die anhängigen Verfahren nachteilig beeinflussen.

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Tschetschenen-Mord: Verwaltungsgericht Wien gibt Hinterbliebenen recht

vgw WienDas Verwaltungsgericht Wien sieht es in seiner am 16. Juni 2015 verkündeten Entscheidung auf Grundlage des § 88 Abs. 2 SPG als erwiesen an, dass die Republik Österreich die „Schutzpflicht des Staates für das Recht auf Leben“ verletzt hat.

Laut dem Erkenntnis haben die österreichischen Behörden nicht die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, um das Leben des Tschetschenienflüchtlings Umar I. zu schützen. Dieser hatte mit seiner Familie 2007 in Österreich Asyl erhalten.

Insbesondere haben sich nach dem Urteil die verantwortlichen Behörden – der Verfassungsschutz in Polizei und Innenministerium – zu wenig mit der besonders exponierten Lage des Ermordeten auseinandergesetzt. Dieser hatte bezeugen können, vom tschetschenischen Präsidenten Kadyrov persönlich gefoltert worden zu sein, und hatte deshalb sowohl eine Beschwerde in Straßburg als auch eine Anzeige bei der russischen Generalstaatsanwaltschaft gegen Kadyrov eingebracht.

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