Ungarn: Sonderjustiz urteilt Flüchtlinge im Schnellverfahren ab

Schwerpunkt Migration
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Die beschleunigten Verfahren begannen am 15. September, seit diesem Tag gelten das Übertreten und Beschädigen von Sperranlagen an der Grenze als Straftat.

In Schnellverfahren wurden am zuständigen Amtsgericht Szeged vom 15. bis 30. September 276 Personen, die die Grenze illegal übertreten hatten, zu Ausweisung und Einreiseverboten verurteilt. Nun sollen weitere Gerichte in südungarischen Städten für die Flüchtlingsjustiz eingespannt werden, notfalls zusätzlich Hunderte von Richtern aus dem ganzen Land anreisen.

Verstoß gegen europäisches Recht

Budapester Anwälte  verfassten einen Aufruf, in dem sie das neue Asyl- und Flüchtlingsrecht als unvereinbar mit dem ungarischen Grundgesetz und allgemeinen Rechtsgrundsätzen bezeichnen.  160 ihrer Anwaltskollegen unterzeichneten das Papier.


Sprecher ungarischer Justizbehörden, darunter des Obersten Gerichtshofes und des Landesgerichtsamtes, wollen sich auf Anfrage nicht zu dem Aufruf äußern.

„Niemand möchte seine Karriere riskieren“

Aus den Reihen der Richterschaft sei kaum Widerstand gegen die Sonderjustiz gegen Flüchtlinge zu erwarten, prognostiziert die pensionierte Richterin und ehemalige Sprecherin des ungarischen Landesjustizrates, Zsuzsa Sándor. „Der politische Druck ist sehr groß, niemand möchte seine Karriere riskieren.“

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