Abfallwirtschaft (2): Neue EU-Verordnung veröffentlicht

Abfall_Halde_Muell_Moewen_CC-Vision_54_15167Um die illegale Verbringung von Abfall in Ländern außerhalb der EU besser bekämpfen zu können, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen abgeändert.

Diese Änderungen der Abfallverbringungsverordnung sollen den Behörden zukünftig ihre Kontrolltätigkeit erleichtern. Die Verordnung sieht eine Beweislastumkehr vor, wonach der Exporteur nunmehr nachweisen muss, dass es sich beim zu exportierenden Fahrzeug um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, das noch bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.


Die Verordnung definiert weiters Mindestprüfanforderungen mit Schwerpunkt auf problematischen Abfallströmen (wie gefährlicher Abfall und Abfall, der illegal an Deponien oder an eine Wiederaufbereitung geschickt wurde, die nicht den EU-Standards entspricht).

Hier geht’s zur Verordnung (EU) Nr. 660/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

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