Verwaltungsgericht Wien: Anträge der Westbahn zurückgewiesen

vgw WienIm Streit der Westbahn mit dem Verkehrsverbund Ostregion und der ÖBB fiel heute eine erste Entscheidung.

In dem von der Westbahn angestrengten Verfahren gelangte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes Wien zum Ergebnis, dass betreffend von der ÖBB erbrachter Schienenverkehrsdienstleistungen für Wien und NÖ kein geeigneter Anfechtungsgegenstand vorlag. Bloß kostenneutrale Umschichtungen im Rahmen einer Vertragsabwicklung auf Basis bestehender Vertragsbestimmungen begründen nämlich keine weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen.

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UVP-Verfahren: Neue Rechte für betroffene Öffentlichkeit nur vor Gericht

presse-logoGroße Aufregung um ein Urteil des EuGH im Industrie- und Umweltsektor: Die Entscheidung in der Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, vom 15. Oktober hat auffällig rasch für einen verblüffend anfechtbaren Kommentar gesorgt.

Im Rechtspanorama vom 19. Oktober vertreten Sander/Reichel die Auffassung, dass die sogenannte Präklusion nunmehr weggefallen sei und daher jedermann ab sofort zu jedem Zeitpunkt in Behördenverfahren rechtswirksam einschreiten könne. Nichts dergleichen kann diesem Urteil entnommen werden.

Verwaltungsgerichte verlieren

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EuGH: Keine Bindung an höchstgerichtliche Entscheidungen, wenn diese dem Unionsrecht widersprechen

1214769_ebZwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.

Im Urteil C-367/12 (Sokoll-Seebacher) hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die im österreichischen Apothekengesetz für die Bedarfsprüfung vorgesehene starre Zahl des Versorgungspotentials von 5.500 Personen der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, da es diese den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl abzuweichen.

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Deutschland: Polizeieinsatz gegen „Stuttgart-21“- Demonstranten für rechtswidrig erklärt

Kammersitzung-VG-StuttgartDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute Urteile verkündet, mit denen polizeiliche Maßnahmen gegen die „Stuttgart-21“- Demonstranten für rechtswidrig erklärt wurden.

Zur Begründung wurde ausgeführt, die Menschenansammlung im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 sei eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen.

Solange eine Versammlung nicht auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes aufgelöst werde, seien polizeiliche Maßnahmen zur Beendigung der Versammlung rechtswidrig.

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Verwaltungsgericht an rechtskräftige Strafverfügung gebunden

fachgruppe verfahrensrechtNach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Behörde an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht. Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (z.B. VwGH vom 17. Dezember 2007, Zl. 2007/03/0201).

Wie der Verwaltungsgerichtshof nun in einem Erkenntnis vom 24.09.2015, Ra 2015/02/0132, ausgesprochen hat, gilt das auch für die Bindung eines Verwaltungsgerichtes an eine rechtskräftige Strafverfügung einer Bezirkshauptmannschaft.

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Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht: Ergebnisse der Tagung am Bundesverwaltungsgericht

reneualAm 5. und 6. November wurde am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der „ReNEUAL-Musterentwurf für ein Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht“ vorgestellt und diskutiert.

Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.

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Debatte über „Einschränkung der Bürgerrechte“

presse-logoNicht ganz unerwartet ist nach den Anschlägen in Paris die Debatte über den Entwurf für das neue Staatsschutzgesetz neu aufgeflammt.

Während die ÖVP auf eine Finalisierung drängte, wurde seitens der SPÖ der Entwurf als „schlecht“ und der Zusammenhang mit den Attentaten als „unsauber“ kritisiert. Das Gesetz soll Mitte 2016 in Kraft treten.

Die derzeit vorliegende Regierungsvorlage wird von den österreichischen Anwälten und Richtern strikt abgelehnt.

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EASO conference Judging on the Common European Asylum System: Key issues in the implementation of the CEAS from the judicial perspective

EASO2IMG_0086Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.

Im Rahmen dieser Konferenz  wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.

Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.

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Verwaltungsbehörden reduzieren Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen

920490_456728284413916_688178357_oZwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.

Das stellte der Präsident der Verwaltungsrichtervereinigung, Siegfried Königshofer, bei der Veranstaltung des Juristenverbandes „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“, fest.

Bescheidbegründungen erschöpfen sich oft in Textbausteinen, in Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten wird die Parteistellung von den belangten Behörden kaum wahrgenommen, so Königshofer weiter. Und es handle sich dabei keineswegs um ein „Wiener Phänomen“: Vielmehr sei diese Entwicklung bei fast allen Bundes- und Landesbehörden zu beobachten, wie der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland Manfred Grauszer bestätigte. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass bei den Verwaltungsbehörden die Personalressourcen immer weiter gekürzt werden.

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