
Fokus liegt auf der Überprüfung der Verfassungsgerichtsreform
Im Konflikt mit Polen hat die EU-Kommission eine Überprüfung des Rechtsstaats in einem Mitgliedstaat eingeleitet. Brüssel nutzt damit erstmals das im Jahr 2014 geschaffene Verfahren. In der ersten Phase des jetzt eingeleiteten Verfahrens will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen.
Sollten in dem mehrstufigen Prüfungsverfahren Verstöße festgestellt werden und sich das EU-Land weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im Rat der EU.
Rund 1,55 Millionen Menschen haben binnen elf Monaten bis einschließlich November illegal die EU-Außengrenzen überquert – ein neuer Rekord.
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Die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist ein Prinzip des modernen Rechtsstaats, der Gleichheitssatz ein anderes.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mit
Richterkarrieren vor/während und nach dem Nationalsozialismus – Kontinuitäten und Brüche
Das Institut für Europarecht und Internationales Recht der WirschaftsuniversitätWien lädt Rechtspanorama ein.