Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den Regeln der im Dezember 2014 beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird.
Nach diesen Regelungen können je nach Fall und Sachlage der Verfassungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden.
Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) kann ein Untersuchungsausschuss beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragen, wenn eine Auskunftsperson der ihr zu eigenen Handen zugestellten Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht Folge leiste.