Im Streit der Westbahn mit dem Verkehrsverbund Ostregion und der ÖBB fiel heute eine erste Entscheidung.
In dem von der Westbahn angestrengten Verfahren gelangte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes Wien zum Ergebnis, dass betreffend von der ÖBB erbrachter Schienenverkehrsdienstleistungen für Wien und NÖ kein geeigneter Anfechtungsgegenstand vorlag. Bloß kostenneutrale Umschichtungen im Rahmen einer Vertragsabwicklung auf Basis bestehender Vertragsbestimmungen begründen nämlich keine weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen.