Verwaltungsgericht Wien: Anträge der Westbahn zurückgewiesen

vgw WienIm Streit der Westbahn mit dem Verkehrsverbund Ostregion und der ÖBB fiel heute eine erste Entscheidung.

In dem von der Westbahn angestrengten Verfahren gelangte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes Wien zum Ergebnis, dass betreffend von der ÖBB erbrachter Schienenverkehrsdienstleistungen für Wien und NÖ kein geeigneter Anfechtungsgegenstand vorlag. Bloß kostenneutrale Umschichtungen im Rahmen einer Vertragsabwicklung auf Basis bestehender Vertragsbestimmungen begründen nämlich keine weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen.

Die Zurückweisung der Anträge ist aber keine rein formale Entscheidung. Ihr ging eine umfangreiche inhaltliche Prüfung von Schienenverkehrsleistungen von 11 Zugpaaren der Marke Rex 200, die im Pendlerverkehr auf der neuen Westbahnstrecke eingesetzt werden, voraus. Die diesbezüglich vorgenommenen Umschichtungen sind laut Gericht kostenneutral erfolgt.

Mittlerweile hat die Westbahn in ähnlichen Fällen weitere Anträge eingebracht und diese mit der Forderung nach Erlassung einstweiliger Verfügungen verbunden.

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