EuGH: Altersdiskriminierung und das Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht

eugh-logo-curiaDer EuGH hat das Verhältnis von Unions- und mitgliedstaatlichem Recht klargestellt und sich zu der Pflicht der nationalen Gerichte zur Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsprechung geäußert.

Das Gericht befand am 19. April 2016 in der Rs. C-441/14, dass das allgemeine Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, geregelt in Art. 21 Grundrechtecharta und speziell ausgestaltet durch die Richtlinie 2000/78 für die Bereiche Beruf und Beschäftigung, auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten einer nationalen Regelung entgegenstehe, die es einer ganzen Gruppe von Arbeitnehmern untersage, eine Entlassungsabfindung zu erhalten, wenn sie eine Altersrente bezögen.

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„Parteibuch“ wichtig bei Besetzungen in Regulierungsbehörden

Dass Spitzenposten in Österreich nach Parteizugehörigkeit vergeben werden, ist keine Neuigkeit. Nun aber bestätigt eine Studie diesen Befund am Beispiel der Besetzung „ unabhängiger“ Regulierungsbehörden. Diese Behörden, die in den Bereichen Energie, Telekommunikation und öffentlicher Verkehr den Wettbewerb hüten, sind per Statut unabhängig. De facto aber werden die dortigen Topjobs vorzugsweise an Parteigänger vergeben. Und …

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Glückspielgesetz – was nun ? (2)

Glücksspielgesetz ist mit EU-Recht vereinbar und weiterhin anzuwendenUngelöstes Problem: Ermittlungspflicht der Verwaltungsgerichte

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat das Verwaltungsgericht von Amts wegen, unabhängig von Parteivorbringen und Parteianträgen, den wahren Sachverhalt durch Aufnahme der nötigen Beweise zu ermitteln (VwGH vom 26. Juni 2014, Zl.Ro 2014/03/0063).

Der Verwaltungsgerichtshof hat allerdings keine Aussage dazu getroffen, wie damit umzugehen ist, wenn die Behördenparteien die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht wahrnehmen, insbesondere die an sie gerichteten Fragestellungen nicht beantworten. In diesen Fällen wird es für die Gerichte zunehmend unmöglich, auf die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Argumente zielführend einzugehen.

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Glückspielgesetz – was nun ? (1)

253344_m3w561h315q80v54717_xio-fcmsimage-20100629165547-006009-4c2a0973afb65.309547455_1001In seiner lange erwarteten Entscheidung vom 16. März 2016, Ro 2015/17/0022, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt zwar klargestellt, dass aus seiner Sicht das österreichische Glückspielgesetz weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig ist, die erwünschte Rechtssicherheit bei Anwendung des Glückspielgesetzes ist allerdings nicht eingetreten.

Das hat einerseits damit zu tun, dass nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs dem österreichischen Glücksspielmonopol die „unionsrechtlich erforderliche Rechtfertigung “ fehlt und er beim Verfassungsgerichtshof dessen Aufhebung beantragt hat und anderseits der Verwaltungsgerichtshof eine Reihe der in den Beschwerdeverfahren aufgeworfenen Fragestellungen unbeantwortet ließ.

Schwierige Verfahrensführung

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Asylnovelle (5): Europarat warnt Österreich vor neuem Asylgesetz

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muizniks, bezeichnete die unter dem neuen Gesetz auf Verordnungsbasis möglich werdende Zurückweisung einer Vielzahl von Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen als „hochproblematisch“. Der „Ausnahmezustand“, um so einen Schritt zu begründen, sei „sehr vage definiert“. Durch derlei Maßnahmen – so Muizniks – ziehe sich Österreich „von seinen internationalen Verpflichtungen zurück“. So …

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Nichtraucherschutz: Wiener Wirt bekämpft Strafe

presse-logoDer Betreiber der Kette „Centimeter“ fühlt sich zu Unrecht bestraft. Nun wird die Richterin das betreffende Lokal besuchen.

Dass er nach dem Tabakgesetz bestraft wurde, weil er in einem seiner Lokale nicht den vorgeschriebenen Nichtraucherschutz bieten soll, ist für den Wiener Gastronomen Heinz Pollischansky nicht akzeptabel. Der Betreiber der „Centimeter“-Kette bekämpft daher den Bescheid der straferlassenden Behörde. Am Donnerstag ist im Verwaltungsgericht die entsprechende Verhandlung eröffnet worden.

 

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Asylnovelle (4): Kritik auch von Rechtanwälten und Justizrichtern

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bezweifelt in seiner Stellungnahme, dass EU-Recht mit Hinweis auf die öffentliche Sicherheit in der geplanten Form per Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann.

Bezweifelt wird aber auch, dass – wie in den Erklärungen angegeben – die im Vorjahr erreichten Asylzahlen bereits eine derartige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind. Zumindest aber müsse, so die Vertretung der Rechtsanwälte, im Gesetz festgelegt werden, unter welchen Umständen die Regierung per Notverordnung wesentliche Asylrechte außer Kraft setzen kann.

Ähnlich die Argumentation der österreichischen Richtervereinigung in ihrer Stellungnahme.

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Asylnovelle (3): Gerichtspräsidenten halten Regelungen für verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben auch die Präsidenten der Verwaltungsgerichte zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung genommen.

Festgestellt wird, dass die zu übertragenden fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Zuständigkeiten eine Kernkompetenz des Bundesverwaltungsgerichtes darstellten.

Die geplante Zuständigkeitsübertragung sei daher nur mit Zustimmung der Länder möglich (Art 131 Abs 4 Z 1 B-VG iVm Art 42a B-VG), welche aber nicht vorliege.

Zum geplanten Verfahren wird festgestellt, im vorgelegten Entwurf würden verschiedene Personengruppen, denen zum Teil eine völlig unterschiedliche Rechtsstellungen zukomme, als „Fremde, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind“ zusammengefasst. Als Beispiel dafür werden die unbegleiteten Minderjährigen in § 10 Abs 3 und 6 BFA-VG angeführt. Weiters wird auf die besondere Schutzwürdigkeit der Opfer von Folter oder traumatisierter Personen hingewiesen.

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Asylnovelle (2): Verfassungsrechtsexperte Funk lässt Kritik nicht gelten

In seinem Gutachten, das er zusammen mit dem Europarechtsexperten Walter Obwexer für die Bundesregierung verfasste, kam der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk zu der Schlussfolgerung, dass der Zugang von Flüchtlingen zu Asylverfahren in Österreich eingeschränkt werden könne, ohne gegen geltendes Verfassungs-, EU- und Völkerrecht zu verstoßen. Im ausführlichen STANDARD-Interview erklärt Funk, warum der nationale Alleingang trotz Unsicherheiten …

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