Sozialbetrug: Neues Haftungsrisiko für Firmen

presse-logoIn Österreich gibt es eine „Liste der Scheinunternehmen“. Sie ist, anders als die geleakten Daten aus Panama, hochoffiziell und steht auf der Homepage des Finanzministeriums.

 Von Christine Kary  (Die Presse)

Frmal gibt es sie seit Jahresbeginn, seit ein paar Tagen beginnt sie sich zu füllen. Der erste Firmenname wurde am 25. März eingetragen, vergangenen Dienstag folgten vier weitere. Betroffene Branchen: Bau, Handel, Transport.

Aber von Anfang an: Seit 1. Jänner 2016 ist ein Gesetz „zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung“ (SBBG) in Kraft. Als Sozialbetrug gelten demnach im Wesentlichen das Vorenthalten von Sozialabgaben und das Erschleichen von Sozialleistungen. Eine Baufirma, die Schwarzarbeiter beschäftigt, ist genauso betroffen wie ein Unternehmer, der Familienangehörige nur deshalb in seinem Betrieb anmeldet, damit sie sozialversichert sind.

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Polens Verfassungsgericht sieht sich massiv durch Regierung bedrängt

Rzeplinski will sich nicht einschüchtern lassen
Rzeplinski will sich nicht einschüchtern lassen

Richter treten trotz Widerstands der Regierung zusammen

Der Machtkampf zwischen der rechtskonservativen polnischen Regierung und dem Verfassungsgericht setzt sich fort: Gerichtspräsident Andrzej Rzeplinski warf Justizminister Zbigniew Ziobro am Mittwoch massive Einschüchterungsversuche vor. Der Minister habe den Richtern „mit rechtlichen Konsequenzen wegen Ungehorsams gedroht“, sagte der Gerichtspräsident zum Auftakt einer Sitzung des Gremiums in Warschau.

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Europäische Union will Asylverfahren an sich ziehen

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Asylverfahren könnten bald nicht mehr auf nationaler Ebene stattfinden, wie aus einem unveröffentlichten Papier der EU-Kommission hervorgeht.

Eine EU-Agentur soll dafür Ableger in jedem Land bekommen.

Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben und auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten solle.

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Justiz in Angst

„Not only must justice be done; it must also be seen to be done“ lautet ein altes englisches Diktum. Es besagt: Die Justiz lebt auch vom äußeren Anschein. Doch wie weit kann die Justiz „sichtbar“ bleiben, in Prozessen gegen salafistischen Prediger und IS-Kämpfer, wenn für Richter und Staatsanwälte die Gefahr besteht, zur Zielscheibe terroristischer (Rache-)Akte …

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Asylrecht: Die Not mit dem Notstand

Österreich will unter Berufung auf eine Notstandsklausel im EU-Recht ein restriktives Asylrecht einführen. In Schnellverfahren soll an der Grenze geregelt werden, ob jemand aus menschenrechtlichen Gründen (weil seine Familie schon da ist) noch ins Land darf. Oder ob der Asylwerber in einem der auch als sicher eingestuften Nachbarländer Österreichs bleiben muss. Ob tatsächlich ein Notstand …

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Ländervorschlag: Verwaltungsgerichte sollen Behörden entlasten

laenderNachdem sich die Länder über viele Jahre gegen die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ausgesprochen haben, erfolgt jetzt eine Kehrtwendung:

Nach einem Reformvorschlag der Verbindungsstelle der Bundesländer sollen die Verwaltungsbehörden künftig kein Ermittlungsverfahren mehr durchführen, sondern ihre Entscheidungen ausschließlich in einem abgekürzten Verfahren in Form  sogenannter „Mandatsbescheide“ treffen.

Ist der Bürger mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, kann er sich an ein Verwaltungsgericht wenden, welches dann das Verfahren nachholen muss.

Fachkundiger Beamter als Auslaufsmodell

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Judikatur/Bindungswirkung (3)

fachgruppe verfahrensrechtBindung der Zivilgerichte an verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse

Der Oberste Gerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung eine Bindung der Gerichte an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden, mit welchen eine für den Zivilrechtsstreit maßgebliche Vorfrage entschieden wurde, und zwar selbst dann, wenn diese Bescheide fehlerhaft (gesetzwidrig) sein sollten.

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Zuständigkeiten von Landesverwaltungsgerichten in Asylverfahren ?

Die Regierung will die Zulassung von Flüchtlingen zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken. Grundlage dafür soll eine Verschärfung des Asylrechts sein. Künftig soll in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze (in sog. „Registierzentren“) abgeklärt werden, ob die „Kriterien zum Asylverfahren“ vorliegen. Die Flüchtlinge sollen gegen ihre Zurückweisung in ein Nachbarland zwar beim …

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Richterernennungen

Noch vor Ostern wurden mit Wirksamkeit 1. April  neue VerwaltungsrichterInnen ernannt.

Beim Bundesverwaltungsgericht nehmen 13 neue Richterinnen und Richter ihren Dienst auf, beim Verwaltungsgericht Wien zwei neue Kolleginnen.

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Judikatur/Bindungswirkung (2)

fachgruppe verfahrensrecht Wiener Magistrat ignoriert Gerichtsentscheidung mit Aktenvermerk

Wird die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts von der belangten Behörde nicht mit Beschwerde/Revision an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes bekämpft, tritt die verwaltungsgerichtliche Entscheidung an die Stelle des bekämpften Bescheides und entfaltet Bindungswirkung für die belangte Behörde.

Diese ist verpflichtet, unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes entsprechenden Rechtszustand herzustellen (§ 28 Abs. 5 VwGVG).

Das wird vom Magistrat der Stadt Wien anders gesehen:

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